Als Eigentümer*in einer Wohnung oder eines Hauses im Hamburger Stadtteil Winterhude nahe der Alster steht der Verkauf Ihrer Immobilie aktuell weit oben auf Ihrer persönlichen Agenda. Das Villen-Quartier Winterhude ist der fünftgrößte Stadtteil der beliebten Hansestadt und dank Vorzügen wie dem Stadtpark, der Nähe zur Alster und einer hervorragenden Verkehrsanbindung eine angesehene Wohngegend mit attraktiven Verkaufsaussichten.
Es gibt jedoch einige Faktoren, die Sie berücksichtigen sollten, wenn Sie Ihren Verkauf mit dem bestmöglichen Ergebnis zum Abschluss bringen wollen. Nach Ansicht unserer top geschulten Immobilienmakler*innen aus unserem Engel & Völkers Immobilien-Team in Hamburg sollten Sie das Thema Steuern nicht unberücksichtigt lassen, denn je nachdem, in welcher individuellen Ausgangssituation Sie sich befinden, gibt es verschiedene Steuerarten, die anfallen und gegebenenfalls eingespart werden können. Nachfolgend geben wir einen ersten Überblick über die wichtigsten Steuern, die für Ihr Vorhaben von Bedeutung sein könnten, und erklären Ihnen außerdem, unter welchen Voraussetzungen der Verkauf Ihres Hauses in Winterhude steuerfrei möglich ist.
Bevor Sie den Verkauf Ihrer Immobilie in Winterhude umsetzen, ist es wichtig, sich im Detail mit dem Thema Steuern auseinanderzusetzen. Wichtig ist zunächst, wie die Besitzverhältnisse sind und welche Nutzungsart vorliegt. Haben Sie die Immobilie, die Sie verkaufen wollen, selbst genutzt oder vermietet? Von diesen Faktoren ist abhängig, welche Steuerart zum Tragen kommt. Auch der Verkaufszeitpunkt ist ein entscheidender Aspekt, der sich darauf auswirkt, ob und welche Steuern Sie zahlen müssen. Die Steuerarten, die beim Hausverkauf Anwendung finden können, sind die Einkommenssteuer, Erbschaftssteuer und die Schenkungssteuer.
Die Einkommenssteuer fällt nach § 23 EstG grundsätzlich beim Verkauf von Immobilien an und wird auf den realisierten Verkaufsgewinn erhoben. Diese Steuer können Sie umgehen, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Kaufs und des Verkaufs mehr als zehn Jahre - die sogenannte Spekulationsfrist - liegen, oder Sie die Immobilie im Verkaufsjahr sowie den beiden vorangegangenen Jahren selbst bewohnt haben. Auch, wenn es sich um eine geerbte Immobilie handelt, die sich länger als zehn Jahre im Privatbesitz des Erblassers befand, fällt beim Verkauf keine Einkommensteuer an.
Unserer ImmobilienmaklerInnen möchten Sie zudem für das Thema Erbschaftssteuer sensibilisieren, und unter welchen Umständen diese Steuer für Sie relevant wird. Wenn Sie das geerbte Objekt vor Ablauf der oben erwähnten Spekulationsfrist verkaufen, müssen Sie keine Erbschaftssteuer entrichten, wenn das Haus oder die Wohnung über weniger als 200 Quadratmeter Wohnfläche verfügt und der Wert Ihrer geerbten Immobilie in Winterhude eine bestimmte Grenze - den sogenannten Freibetrag - nicht übersteigt. Die Höhe des zur Verfügung stehenden Freibetrags ist vom entsprechenden Verwandtschaftsgrad abhängig: Für EhepartnerInnen gilt ein Freibetrag von 500.000 EUR, für Kinder und Stiefkinder liegt dieser bei 400.000 EUR, bei Enkeln beträgt er 200.000 EUR und bei Eltern und Großeltern 100.000 EUR. Für alle weiteren Personengruppen ist laut §§ 15 und 16 des ErbStG ein Freibetrag von 20.000 EUR festgelegt.
Eine weitere Steuerart, die für Sie relevant werden kann, ist die Schenkungssteuer. Bei einer selbstgenutzten Immobilie in Winterhude, die zwischen EhepartnerInnen verschenkt wird, greift eine steuerliche Begünstigung: Ist das Haus der Mittelpunkt des familiären Lebens, gilt die Familienheim-Regel und die Schenkung einer Immobilie von Lebenspartner*in zu Lebenspartner*in zu Lebzeiten ist dann steuerfrei. Wird die selbstgenutzte Immobilie auf den/die Ehepartner*in oder den/die eingetragene/n Lebenspartner*in übertragen, entfällt somit die Schenkungssteuer. Wenn der Freibetrag für Verheiratete in Höhe von 500.000 EUR oder bei Schenkungen von Eltern an Kindern in Höhe von 400.000 EUR in einem Zeitraum von zehn Jahren eingehalten wird, entfällt die Schenkungssteuer ebenfalls.
Wie Sie sehen, gibt es, je nachdem, welche individuellen Bedingungen bei Ihrem Hausverkauf in Winterhude vorherrschen, Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Die grundlegenden Informationen zu diesem komplexen Thema, die wir Ihnen in diesem Beitrag an die Hand gegeben haben, stellen lediglich einen groben Überblick dar, den es zu vertiefen gilt. Nehmen Sie gerne zusätzlich die Unterstützung und Beratung unserer erfahrenen ImmobilienmaklerInnen von Engel & Völkers Hamburg oder - weiterführend- die eines professionellen Steuerberaters in Anspruch. Unsere Expertise und umfassendes Fachwissen werden Ihnen beim Verkauf Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung im Hamburger Villenviertel Winterhude an der Alster definitiv zugutekommen.