Eine Immobilie in Deutschland zu verkaufen, kann je nach individueller Situation des Veräußernden mit unterschiedlichen Steuerverpflichtungen verbunden sein. Sie selbst sind Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung, etwa in Hamburg Wilhelmsburg, über deren Verkauf Sie nachdenken? Dann könnte dieser Artikel Ihres Immobilienmaklers Engel & Völkers Hamburg Wilhelmsburg für Sie besonders interessant sein. Wir erklären, welche Steuerlasten mit dem Verkauf einer Immobilie einhergehen können und in welchen Fällen sogar eine steuerfreie Transaktion möglich ist. Lesen Sie weiter und erfahren Sie mehr!
Private Immobilieneigentümer sehen sich häufig mit der Frage konfrontiert, ob für den Verkauf ihrer Wohnung oder ihres Hauses Spekulationssteuer gezahlt werden muss. Grundsätzlich wird die Spekulationssteuer dann fällig, wenn Sie gegenüber dem ursprünglichen Kaufpreis der Immobilie beim Verkauf Gewinn erzielen. Gerade in Anbetracht der Entwicklung des Hamburger Immobilienmarktes innerhalb des letzten Jahrzehnts ist die Erzielung eines signifikanten Nettogewinns äußerst wahrscheinlich, insbesondere dann, wenn Sie das fachkundige Immobilienmakler-Team von Engel & Völkers Hamburg Wilhelmsburg mit Ihrem Verkauf beauftragen. Bedeutet dies nun für Sie, dass Sie den Gewinn abhängig vom eigenen Einkommensteuersatz mit bis zu 45 % versteuern müssen?
Nicht unbedingt! Nach Ablauf der sogenannten Spekulationsfrist ist der Verkauf Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung in Hamburg Wilhelmsburg für Sie steuerfrei. Sie beträgt in der Regel 10 Jahre. Als Selbstnutzer verkürzt sich diese Frist wesentlich: Haben Sie selbst die Immobilie im Verkaufsjahr sowie den beiden vorhergehenden Kalenderjahren bewohnt, ist der Verkauf ebenfalls steuerfrei, sodass die Zehnjahresfrist in erster Linie für Anleger und Vermieter interessant ist. Möchten Sie Ihre Immobilie in Hamburg Wilhelmsburg mit Gewinn verkaufen, lohnt es sich also, die jeweilige Frist einzuhalten, um Ihren finalen Erlös deutlich zu steigern. Übrigens: Haben Sie eine Immobilie geerbt, die vorher von Ihren Angehörigen bewohnt wurde, geht die Spekulationsfrist mit Antritt des Erbes auf Sie über, Sie müssen also nicht erneut 2 Jahre auf die Befreiung von Ihrer Steuerpflicht warten.
Sie sind nicht sicher, welchen Zeitraum Sie einhalten müssen und an welchem Stichtag die Spekulationssteuer nicht mehr erhoben wird? Ihr persönlicher Immobilienmakler von Engel & Völkers Hamburg Wilhelmsburg setzt sich gerne persönlich mit Ihrem Verkaufsanliegen auseinander und berät Sie zum idealen Verkaufszeitpunkt.
Sind Sie Eigentümer mehrerer Immobilien, die Sie in kurzem zeitlichen Abstand voneinander verkaufen möchten? Handelt es sich dabei um drei oder mehr Häuser oder Wohnungen innerhalb von fünf Jahren, wird das regionale Finanzamt Sie als gewerblichen Immobilienverkäufer einstufen, sodass zusätzlich zur eventuellen Spekulationssteuer auch Gewerbe- und Umsatzsteuer gezahlt werden müssen, auch wenn die Investitionen mit privatem Vermögen getätigt wurden. Dabei wird die Anzahl der Verkäufe anhand der wirtschaftlichen Einheiten berechnet, die Gegenstand der Transaktion sind, und nicht etwa anhand der ausgestellten Verkaufsverträge. Es ist also nicht möglich, etwa drei oder mehr Eigentumswohnungen „als Paket“ an den gleichen Interessenten zu verkaufen, um die Gewerbe- und Umsatzsteuer zu umgehen. Um dies zu erreichen, wird lediglich der zeitversetzte Verkauf über mehr als fünf Jahre anerkannt. Aber: Auch hinsichtlich der Drei-Objekt-Grenze werden geerbte Häuser, Wohnungen und andere Immobilien als Sonderfall betrachtet. Haben Sie die Objekte im Rahmen eines Nachlasses erworben, unterliegt deren gemeinsamer Verkauf allgemein nicht der beschriebenen Gewerberegelung. Da in vielen Einzelsituationen jedoch weitere, komplexe Einflüsse berücksichtigt werden müssen, sollten Sie im Zweifelsfall die Einschätzung eines qualifizierten Experten einholen.
Ihr Immobilienmakler Engel & Völkers Hamburg Wilhelmsburg stellt gerne für Sie den Kontakt zu einem fachkundigen Steuerberater her, der Ihre Verkaufssituation professionell analysiert. Unabhängig davon, ob Sie eine oder mehrere Immobilien in Hamburg Winterhude verkaufen möchten: Dank einer individualisierten Vermarktungsstrategie, der vertieften Marktkenntnis unserer Immobilienmakler und Jahrzehnten der Erfahrung in Hamburg bietet Ihnen Engel & Völkers die ideale Lösung für Ihr Verkaufsvorhaben. Gerne stellen wir Ihnen unser gesamtes Angebotsspektrum persönlich und völlig unverbindlich im Rahmen eines ersten Kennenlerngesprächs vor: Besuchen Sie uns in unserem Immobilien-Büro in Hamburg Harburg oder Buxtehude, rufen Sie uns an unter der Nummer +49 40 767 950 80 oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir freuen uns auf Sie!