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Tipps für Vermieter: Mieterhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete in Hamburg

Die Nachfrage nach Wohnraum in Hamburg wächst von Jahr zu Jahr, das bestehende Angebot an Mietwohnungen und Apartments ist vor allem in zentralen Stadtteilen wie der HafenCity äußert knapp bemessen. Trotz rechtlicher Deckelungs-Maßnahmen wie der Mietpreisbremse und der Kappungsgrenze bewegen sich die durchschnittlichen Mieten an solchen Immobilienstandorten weiter auf hohem Niveau. Doch die Erfahrung zeigt: Nicht alle Eigentümer nutzen das Renditepotenzial ihrer vermieteten Objekte im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten aus. So präsentiert sich etwa die Mieterhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete als eine probate Möglichkeit, die monatlichen Einkünfte aus Mietverhältnissen in der HafenCity spürbar zu optimieren. Welche Einschränkungen Vermieter dabei beachten müssen und wie eine solche Anpassung von Mietbeträgen vorgenommen wird, können Sie diesem Artikel von Immobilienmakler Engel & Völkers Hamburg entnehmen.

Wie funktioniert die Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete in Hamburg?

Vermieter dürfen gemäß § 558 Abs. 3 BGB innerhalb von drei Jahren die Miete für eine Immobilie um bis zu 20% erhöhen und somit an die ortsübliche Vergleichsmiete anpassen. Für Hamburg wurde dieser Spielraum, die sogenannte Kappungsgrenze, zunächst bis zum 31. August 2023 auf 15% reduziert. Als Referenz, die Auskunft über die ortsübliche Vergleichsmiete gibt, wird der Mietspiegel der Stadt Hamburg herangezogen, der jeweils nach zwei Jahren neu veröffentlicht wird. Konkret wird ermittelt, wie viel Miete innerhalb der letzten 6 Jahre durchschnittlich für eine hinsichtlich Lage, Größe, Baujahr und Ausstattung vergleichbare Wohnung gezahlt worden ist – liegt der Wert über dem aktuellen Mietbetrag, kann im Rahmen der Kappungsgrenze eine Angleichung erfolgen.

Bei neuen Mietverhältnissen gilt zudem eine Frist von einem Jahr nach Einzug, bevor eine Mieterhöhung angekündigt werden darf – auch nach einer erfolgreichen Anpassung muss die Miete für mindestens ein Jahr lang gleich hoch bleiben. Etwaige Mieterhöhungen wegen Modernisierungsmaßnahmen werden bei der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete sowie der Kappungsgrenze nicht berücksichtigt. Haben Sie zudem eine Staffel- oder Indexmiete mit Ihren Mietern vereinbart, ist eine Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete nicht mehr möglich.
Weitere Informationen zum aktuellen Mietspiegel in Hamburg finden Sie auf der Übersichtsseite von Immobilienmakler Engel & Völkers Hamburg.

Wie kann die Mietanpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete in Hamburg HafenCity vorgenommen werden?

Soll eine Anpassung des Mietbetrags an die ortsübliche Vergleichsmiete erfolgen, ist diese vom Vermieter in jedem Fall zwei Monate nach Ende des laufenden Monats schriftlich – also etwa per Brief oder E-Mail – anzukündigen. Jede Mieterhöhung dieser Form muss begründet werden: Entweder, indem die betreffende Wohnung oder das Apartment vor dem Kontext des aktuell gültigen Mietspiegels der Stadt Hamburg eingeordnet und so ein konkreter Vergleichswert ersichtlich wird, oder indem drei vergleichbare Immobilien herangezogen werden, deren Mietpreis bereits zum aktuellen Zeitpunkt höher angesetzt ist. Nach dem Monat des Erhalts dieser Ankündigung hat der Mieter weitere zwei volle Monate Zeit, der Mieterhöhung zu widersprechen, wenn er deren Rechtmäßigkeit anzweifelt, oder aber der Forderung zustimmen. In diesem Fall genügt bereits eine formlose Zustimmung, auch die stillschweigende Zahlung des neu angesetzten Mietbetrags ist als solche zu werten. Im Falle einer verweigerten Zustimmung kann der Vermieter die Durchsetzung der Mieterhöhung auf dem Rechtsweg verlangen. Eine inhaltlich korrekt formulierte, fristgemäße Ankündigung liegt also im Sinne beider Mietparteien. Wenn Sie Ihre Wohnung oder Ihr Apartment in der HafenCity mit Immobilienmakler Engel & Völkers Hamburg vermieten, unterstützen wir Sie gerne bei der kommunikativen und operativen Umsetzung Ihrer Mieterhöhung, um einen problemfreien und komfortablen Ablauf zu gewährleisten!

Vertrauen Sie auf die Erfahrung und Fachkenntnis der Immobilienmakler von Engel & Völkers Hamburg: Unser Traditionsunternehmen ist bereits seit über 40 Jahren in Hamburg, unserem Gründungsmarkt, präsent und steht seit jeher für rundum zufriedenstellende Immobilientransaktionen im Premium-Segment. Ob Vermietung oder Verkauf: Gemeinsam mit unserem Immobilienmakler-Team realisieren Sie die Transaktion Ihrer Wohnung, Ihres Hauses oder Ihrer Villa in Hamburg HafenCity zeitnah und zu Ihrer vollsten Zufriedenheit. Auch wenn es um die weiterführende Administrationsaufgaben Ihres Vorhabens geht – beispielsweise in Form einer Mieterhöhung zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete – können Sie sich stets auf die Unterstützung unserer engagierten, interdisziplinär ausgebildeten Immobilienmakler verlassen. Um mehr über unser Angebot zu erfahren, füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus! Ihr persönlicher Ansprechpartner bei Engel & Völkers Hamburg wird sich daraufhin schon bald mit Ihnen in Verbindung setzen.

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