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Tipps zum Kaufvertrag für Ihren Haus- oder Wohnungsverkauf in Hamburg

Der Abschluss eines Kaufvertrages markiert das Ende des Verkaufsprozesses und macht den Eigentumsübertrag einer Immobilie, etwa in Hamburg Eppendorf, rechtswirksam. Um den bestehenden gesetzlichen Richtlinien zu entsprechen und Ihnen als ehemaligem Eigentümer ein zufriedenstellendes Verkaufsresultat zu sichern, sollte der Inhalt des Kaufvertrags bestimmten Standards gerecht werden. Darüber hinaus zeigt die Erfahrung von Immobilienmakler Engel & Völkers Hamburg, dass einige Zusatzklauseln den Kaufvertrag nicht nur flexibler, sondern auch sicherer gestalten können. Dieser Blogartikel bietet eine grundlegende Informationsbasis, wenn auch Sie Ihr Haus, Ihre Stadtvilla oder Wohnung in Hamburg Eppendorf verkaufen möchten.

Nur ein notariell beurkundeter Kaufvertrag stellt eine rechtsgültige Verkaufsgrundlage dar

Um eine Immobilie in Hamburg Eppendorf juristisch einwandfrei zu verkaufen, muss der Kaufvertrag durch einen vereidigten Notar beglaubigt werden, der die Pflicht hat, sich unparteiisch und neutral allen Vertragspartnern gegenüber zu verhalten. Dies setzt voraus, dass alle relevanten Informationen zur jeweiligen Transaktion schriftlich im Kaufvertrag fixiert sind. Dazu zählen Name und Anschrift von Käufer- und Verkäuferpartei, eine konkrete Benennung des Verkaufsgegenstandes, also Ihrer Immobilie in Hamburg Eppendorf, auf Basis der Angaben im Grundbuchauszug, der Zustand des Objektes sowie, falls zutreffend, eine Aufstellung der mitverkauften Ausstattung. Auch eine Regelung zur Mängelgewährleistung wird aufgeführt – dazu erfahren Sie im nächsten Abschnitt mehr. Darüber hinaus wird im Kaufvertrag geregelt, wann die Immobilie in Hamburg Eppendorf an den neuen Eigentümer übergeben wird, zu welchem Preis das Haus oder die Wohnung verkauft wird und ob bei verspäteter Zahlung Verzugszinsen anfallen. Wenn Sie sich für den Verkauf mit Immobilienmakler Engel & Völkers Hamburg entscheiden, übermitteln wir alle benötigten Daten nach Abschluss der Vertragsverhandlung direkt an den Notar, der das Dokument dann für Sie und den Käufer ausstellt. Nach einer sorgfältigen Prüfung ist der Vertrag dann zur Unterschrift bereit, womit Ihr Immobilienverkauf in Hamburg Eppendorf besiegelt wird. Damit Sie auch im Nachgang keine Komplikationen erwarten und Sie vom bestmöglichen Ergebnis unserer Vermarktung profitieren, können bereits im Vorfeld einige Weichen gestellt werden, um die Inhalte des späteren Kaufvertrages in Ihrem Interesse zu optimieren.

Zusätzliche Klauseln im Kaufvertrag schaffen Sicherheit und Handlungsspielraum für Ihren Verkauf in Hamburg

Neben den obligatorischen Inhalten des Kaufvertrags kann der Kontrakt durch eine Reihe von Zusatzvereinbarungen individualisiert werden, was Ihnen unter Zuhilfenahme der langjährigen Erfahrung von Immobilienmakler Engel & Völkers Hamburg einige Vorteile verschafft. Ein wichtiger Aspekt, der häufig im Nachhinein zu käuferseitigen Beanstandungen führt, betrifft die Gewährleistungsregelung potenzieller Mängel an Haus oder Wohnung. Üblicherweise werden gebrauchte Wohnimmobilien in Hamburg Eppendorf unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, was bedeutet, dass der Verkäufer die spätere Behebung etwaiger Mängel nicht in die Verantwortung des Verkäufers stellen kann (sofern sie nicht arglistig verschwiegen wurden). Zusätzliche Sicherheit verschafft nach Erfahrung unserer Immobilienmakler eine Vertragsklausel, durch die der Käufer bestätigt, dass ihm während des Verkaufsprozesses ausreichend Möglichkeit gegeben wurde, bestehende Mängel zur Kenntnis zu nehmen und sich selbst ein klares Bild vom Zustand des Objektes zu verschaffen. Ihre Aufklärungspflicht als Verkäufer können Sie somit bereits zu einem großen Teil, der die sogenannten „offenen“, also äußerlich klar erkennbaren Mängel betrifft, abdecken. Alternativ besteht auch die Option, sich auf eine Beschaffenheitsvereinbarung zu verständigen, die Sie als Verkäufer nur dann in die Pflicht nimmt, wenn der Zustand der Immobilie von der entsprechenden Beschreibung im Kaufvertrag abweicht. Auch hinsichtlich möglicher Rechtsmängel kann eine sogenannte Duldungsklausel festgelegt werden, die Sie von diesbezüglichen Gewährleistungsansprüchen befreien kann.

Jenseits der Gewährleistungsregelungen können Sie den Kaufvertrag beispielsweise auch um Nießbrauchsvereinbarungen, individuelle Zahlungsmodelle oder zeitliche Fristen erweitern, die es Ihnen erlauben, den Immobilienverkauf nach Ihren Wünschen und Ansprüchen zu gestalten. Welche Richtlinien dabei eingehalten werden müssen, und welche weiteren Möglichkeiten für Sie bestehen, weiß das Immobilienmakler-Team von Engel & Völkers Hamburg. Denken auch Sie über den Verkauf Ihres Hauses, Ihrer Stadtvilla oder Wohnung in Hamburg Eppendorf nach oder möchten Ihr Vorhaben bereits zeitnah konkretisieren? Gerne beantworten wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch zur Erstberatung alle Fragen zum Thema und stellen Ihnen unser professionelles Vermarktungsangebot detailliert vor, bei dem wir Ihre Immobilie innerhalb kurzer Zeit zum Bestpreis verkaufen. Einen Termin mit uns können Sie vereinbaren, indem Sie unser Kontaktformular ausfüllen oder unsere Immobilienmakler unter der Nummer 49(0)40 471 00 50. anrufen. Wir freuen uns, schon bald von Ihnen zu hören!

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