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Überblick: Die Immobilienmiete in der Nordheide auf ortsübliches Vergleichsniveau erhöhen

Die hohen Inflationsraten der letzten Monate wirken sich auch auf den Immobiliensektor in Hamburg und Umgebung aus: Wer beispielsweise in der Nordheide ein Haus oder eine Wohnung vermietet, erlebt aktuell einen Wertverlust des monatlich eingehenden Mietzinses, da sich die Preisentwicklung bei regulären Mietverhältnissen nicht automatisch der bestehenden Inflationsdynamik anpasst. Um dem entgegenzuwirken, haben Sie als Vermieter in Jesteburg oder einer der umliegenden Gemeinden grundsätzlich die Möglichkeit, die Miete Ihrer Immobilie auf das ortsübliche Vergleichsniveau anzuheben und somit Ihre Vermietung so rentabel wie möglich zu halten. Wie eine solche Mieterhöhung einwandfrei vollzogen wird, und auf welche rechtlichen Rahmenbedingungen Sie dabei achten müssen, hat Immobilienmakler Engel & Völkers Hamburg Nordheide in der nachfolgenden Übersicht für Sie zusammengefasst.

Die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete für Ihren Immobilienstandort bei Hamburg ermitteln

Um die Miete Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung in Jesteburg an das ortsübliche Vergleichsniveau anzupassen, sollten Sie zunächst prüfen, ob der aktuelle Mietzins nachweisbar unter diesem Schwellenwert liegt. Dazu können Sie auf verschiedene Vorgehensweisen zurückgreifen:
Sofern die örtliche Kommune diese Dienstleistung anbietet, können Sie den aktuellen Mietenspiegel für den Standort Ihrer Immobilie heranziehen. Dieser gibt verschiedene Immobilientypen an, die sich anhand verschiedener Kriterien wie Größe, Lage, Ausstattung und Alter miteinander vergleichen lassen, und führt entsprechende ortsübliche Mietpreise auf. Da die hier exemplarische Gemeinde Jesteburg jedoch keinen Mietenspiegel veröffentlicht, können Sie sich ersatzweise an örtliche Mietervereine oder Haus- und Grundeigentümervereine wenden. Auch der Gutachterausschuss für Grundstückswerte Lüneburg stellt jährlich eine Mietenübersicht für den Landkreis Harburg aus.

Sollte Ihre Immobilie aufgrund besonderer Merkmale nur schwer mit anderen Objekten vergleichbar sein – etwa dann, wenn es zu wenige Objekte ähnlicher Beschaffenheit gibt, um statistisch geführt zu werden – haben Sie die Möglichkeit, selbst drei Liegenschaften zu recherchieren, die den gleichen Kriterien wie den Ihren entsprechen. Bilden Sie den Mittelwert der geforderten Mieten dieser Immobilien, lässt sich dieser als angemessene Vergleichsmiete heranziehen. Letztlich können Sie auch einen professionellen Gutachter mit der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete für Ihr Haus oder Ihre Wohnung beauftragen, was jedoch nach Erfahrung unseres Immobilienmakler-Teams in der Praxis nur selten wirklich notwendig ist, sodass Sie die entstehenden Kosten sparen können.

Wie läuft eine Mieterhöhung auf ortsübliches Vergleichsniveau korrekterweise ab?

Haben Sie die Höhe des örtlichen Mietpreisniveaus mit Bezug zu Ihrer Immobilie ermittelt, können Sie Ihrem Mieter die geplante Mieterhöhung schriftlich, also per Brief oder E-Mail, ankündigen. Dabei muss die neue Mietsumme mit der konkret errechneten Vergleichsmiete an Ihrem Standort fundiert begründet werden. Die Mietpartei hat nun drei Monate Zeit, Ihrer Forderung zuzustimmen. Wird die Mieterhöhung akzeptiert, gilt der neue monatliche Betrag ab dem Ersten des vierten Monats nach Eingang Ihres Schreibens, während eine Verneinung zumeist die Auseinandersetzung auf dem Rechtsweg zur Folge hat. Engel & Völkers Hamburg Nordheide unterstützt Sie dabei, Ihre Mietpreiserhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete einwandfrei und erfolgreich in die Tat umzusetzen. Nehmen Sie hier Kontakt zu uns auf!

Miete in Jesteburg auf ortsübliches Vergleichsniveau erhöhen: Diese Regularien gelten

Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Miete für Häuser und Wohnungen pro Jahr nur einmal an den ortsüblichen Durchschnitt angepasst werden darf. Auch dann, wenn Sie eine Immobilie neu vermieten und den Mietzins erhöhen möchten, müssen Sie mit diesem Schritt mindestens 12 Monate warten. Eine Ausnahme bilden dabei Mieterhöhungen durch die Umlage von Modernisierungskosten, die sich nicht auf die reguläre Einjahresfrist auswirken. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen der Kappungsgrenze, die besagen, dass die Miete innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20% steigen darf. Gilt die Lage am lokalen Wohnungsmarkt als angespannt, wird die Grenze auf 15% reduziert.
Bei alternativen Vermietungsmodellen wie der Indexmiete oder der Staffelmiete wird die Erhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete zudem ausgeschlossen.

Ihr Immobilienmakler Engel & Völkers Hamburg Nordheide berät Sie gerne dazu, welche Vermietungsstrategie sich für Ihr Haus oder Ihre Wohnung in Jesteburg als die effizienteste erweist. Vereinbaren Sie hierzu Ihren kostenfreien und unverbindlichen Ersttermin unter der Telefonnummer +49 4181 908 50 – wir freuen uns darauf, Sie schon bald bei der erfolgreichen Vermietung Ihrer Immobilie begleiten zu dürfen!

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