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Unterschiede bei verschiedenen Makleraufträgen: Darauf kommt es bei Ihrer Entscheidung an

Als Eigentümer eines Hauses, einer Wohnung oder einer vergleichbaren Immobilie in Alsternähe haben Sie sich dazu entschieden, einen Immobilienmakler mit Ihrem Verkaufsvorhaben zu beauftragen? Damit haben Sie bereits eine der wichtigsten Weichen in Richtung einer effizienten, zügigen und zugleich für Sie maximal komfortablen Vermarktung gestellt. Doch Maklerauftrag ist nicht gleich Maklerauftrag: Grundsätzlich werden in Deutschland drei Vertragsformen voneinander abgegrenzt, die sich zum Teil deutlich voneinander unterscheiden. Immobilienmakler Engel & Völkers Hamburg möchte Ihnen in diesem Artikel die wesentlichen Merkmale eines jeden Auftragstyps näherbringen, um Sie dabei zu unterstützen, die geeigneten Modalitäten für Ihren Verkauf in Winterhude oder einem der umliegenden Hamburger Stadtteile abzustecken. Informieren Sie sich jetzt!

Der einfache Maklerauftrag als flexible Vermarktungsoption für Haus oder Wohnung in Hamburg

Möchten Sie Ihre Immobilie in Hamburg Winterhude mit Maklerunterstützung verkaufen, sich dabei aber nicht auf einen bestimmten Anbieter festlegen, stellt der einfache Maklerauftrag eine geeignete Möglichkeit hierzu dar. Damit räumen Sie dem Immobilienmakler das Recht ein, Ihr Haus oder Ihre Wohnung zu vermarkten, ohne dass für eine der beiden Parteien darüber hinausgehende Verpflichtungen bestehen. Aus Maklersicht bedeutet dies, dass es ihm freisteht, in welchem Umfang er sich um die Vermarktung bemüht, während Sie als Eigentümer an keinerlei Laufzeiten gebunden sind und den Maklervertrag jederzeit aufkündigen können. Auch steht es Ihnen frei, weitere Maklerbüros mit dem Verkauf Ihrer Immobilie zu beauftragen; die finale Courtagezahlung erhält schließlich nur der Immobilienmakler, der das Zustandekommen des späteren Kaufvertrags realisiert hat. Die auf diese Weise entstehende Konkurrenzsituation kann sich motivierend auf die beteiligten Makler auswirken, als verbindliche Grundlage zur Zielerreichung kann der einfache Maklerauftrag hingegen nicht angesehen werden.

Mit dem Alleinauftrag schränken Sie den Kreis der Vermittlungsberechtigten Ihrer Immobilie ein

Anders sieht es aus, wenn Sie einen Immobilienmakler per Alleinauftrag mit dem Verkauf Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung betrauen. In diesem Fall schließen Sie die Beteiligung anderer Maklerunternehmen explizit aus, womit gleichzeitig die Verpflichtung für den Dienstleister Ihrer Wahl einhergeht, selbst in der Vermarktung aktiv zu werden. Auch kann ein solcher Alleinauftrag, anders als der Allgemeinauftrag, nicht beliebig gekündigt werden – stattdessen wird eine Laufzeit vereinbart, um dem Immobilienmakler ein ausreichend großes Zeitfenster für den Verkauf einzuräumen. In der Praxis beläuft sich dieses auf rund 6 Monate, kann aber je nach Objekt und Marktlage individuell verhandelt werden. Darüber hinaus gestattet es Ihnen der Alleinauftrag als Eigentümer, selbst den Verkauf Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung in Hamburg Winterhude voranzutreiben. Gelingt es Ihnen also, ohne Zutun des Immobilienmaklers, eigenständig einen Käufer zu finden, wird nach Vertragsabschluss auch keine Courtagezahlung an den Immobilienmakler fällig. Somit gewährt Ihnen der Alleinauftrag einen gewissen Restspielraum für Eigeninitiative, der ihn vom qualifizierten Alleinauftrag abgrenzt.

Exklusive Vermarktung mit einzigem Immobilienmakler durch den qualifizierten Alleinauftrag

Mit einem qualifizierten Alleinauftrag schließlich wird Ihr Immobilienmakler zum Exklusivberechtigten für den Verkauf Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung in Hamburg Winterhude. Selbst wenn Sie nach Auftragserteilung eigenständig einen potenziellen Käufer für das Objekt identifizieren konnten, führen alle weiteren Schritte über den Immobilienmakler, sodass kein unabhängiger Verkaufsabschluss möglich ist. Dafür sichert Ihnen der qualifizierte Alleinauftrag höchste Bemühungen des Immobilienmaklers zu, da sich der Branchenexperte zur Leistung konkreter, verkaufsfördernder Maßnahmen verpflichtet. Diese sollten idealerweise auch schriftlich im Maklervertrag fixiert werden – bei Nichterfüllung könnten Sie sogar eine vorzeitige Beendigung des qualifizierten Alleinauftrags in Betracht ziehen. Natürlich wird auch in diesem Fall die Courtage erst nach erfolgreichem Abschluss des Verkaufsgeschäfts erhoben, sodass Sie auch mit dem qualifizierten Alleinauftrag kein finanzielles Vorab-Risiko eingehen. Sollte Ihr Immobilienmakler das Objekt innerhalb der zuvor veranschlagten Frist, die hier üblicherweise ebenfalls rund ein halbes Jahr beträgt, nicht verkauft haben, besteht danach erneut die Möglichkeit, sich für einen anderen Dienstleister zu entscheiden.

Wir hoffen, mit dieser kurzen Gegenüberstellung der drei gängigen Auftragsmodelle für Immobilienmakler zu Ihrer Entscheidungsfindung beigetragen zu haben. Möchten Sie sich weiterführend zu einer der drei Optionen oder dem Angebot von Engel & Völkers Hamburg informieren, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf! Unter der Telefonnummer +49(0)40 47 100 50 oder über unser Online-Kontaktformular vereinbaren wir gerne einen kostenfreien und unverbindlichen Beratungstermin mit Ihnen!

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