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Vorteile und Gesetzeslage: Ein Überblick zum Immobilienverkauf innerhalb der Familie

In manchen Situationen kann es sich für Immobilieneigentümer im Raum Hamburg als sinnvoll herausstellen, das eigene Haus oder die Wohnung nicht an externe Interessenten, sondern innerhalb der Familie zu verkaufen – also etwa an Kinder, Geschwister oder andere nahe Angehörige. Bei einem solchen Verkauf, beispielsweise in Bendestorf in der Nordheide, bestehen eine Reihe von Unterschieden gegenüber einer Transaktion zwischen nicht verwandten Parteien. Aus diesem Grund möchte Ihnen Immobilienmakler Engel & Völkers Hamburg Nordheide mit diesem Artikel die wesentlichen Aspekte des familieninternen Verkaufs näherbringen: In welchen Fällen kann sich ein solches Vorhaben als sinnvoll erweisen und worauf ist insbesondere in steuerlich-rechtlicher Hinsicht zu achten? Antworten auf diese Fragen finden Sie, wenn Sie weiterlesen!

Wann bietet es sich an, eine Immobilie in der Nordheide innerhalb der Familie zu verkaufen?

Soll eine Immobilie an einen Familienangehörigen verkauft werden, ist eine solche Entscheidung häufig eng mit der jeweiligen Lebenssituation von Verkäufer und Käufer verbunden. In vielen Fällen wird das Haus oder die Wohnung vom Eigentümer nicht mehr in vollem Umfang benötigt, sodass sich der Umzug in eine kleinere Immobilie anbietet. Soll das Objekt in Bendestorf bei Hamburg, mit dem viele angenehme Erinnerungen und Emotionen verbunden sein können, dennoch im Familienbesitz bleiben, können etwa Kinder oder Geschwister als Käufer auftreten.

Gerade bei der Nachfolgegeneration kann sich der Zeitpunkt als günstig erweisen, wenn beispielsweise aufgrund von Heirat oder Kinderwunsch mehr Wohnfläche benötigt wird. Aber auch dann, wenn auf Eigentümerseite Geld benötigt wird, um beispielsweise seniorengerechte Pflege zu bezahlen, kann auf diese Weise ein materieller Ausgleich zugunsten der Kinder erfolgen. Allerdings muss diese Entscheidung nicht zwangsläufig mit einem Auszug des bisherigen Eigentümers verbunden sein, wenn etwa ein Wohn- oder Nießbrauchrecht vereinbart wird.

Letztlich bietet sich ein Verkauf an die Nachkommen auch an, um späteren Diskrepanzen bei der Nachlassverteilung zwischen mehreren Erben noch zu Lebzeiten des Eigentümers vorzubeugen und klare Verhältnisse zwischen allen Beteiligten zu schaffen. Natürlich können auch weitere, individuelle Beweggründe für den Verkauf von Häusern und Wohnungen innerhalb der Familie verantwortlich sein. Unsere Immobilienmakler in der Nordheide beraten Sie gerne zu Ihrer persönlichen Situation und finden gemeinsam mit Ihnen einen zielführenden Lösungsansatz. Sprechen Sie uns an!

Diese steuerlichen Vorteile bestehen, wenn Sie Ihre Immobilie an Familienmitglieder verkaufen

Auch aus steuerlicher Sicht kann es sich als sinnvoll erweisen, das langjährige Wohneigentum an einen Familienangehörigen zu verkaufen: Handelt es sich beim Käufer um einen Verwandten ersten Grades, wird keine Grunderwerbsteuer auf den Eigentumsübertrag erhoben. Dies gilt also für den Verkauf an Kinder oder Eltern, wobei letzteres in der Praxis eher selten vorkommt. Auch dann, wenn die Immobilie in der Nordheide an einen weiter entfernten Verwandten verkauft wird, lässt sich die Grunderwerbsteuer reduzieren, sofern dem Verkäufer im Anschluss ein Nießbrauchrecht für die Liegenschaft eingeräumt wird.

Die Erbschaftssteuer beziehungsweise Schenkungssteuer für die Immobilie entfällt im Falle eines Verkaufs von Eltern(teilen) an deren Nachkommen ebenfalls, da schließlich keine Vererbung oder Schenkung der Immobilie stattfindet. Hierbei möchte unser Immobilienmakler-Team allerdings darauf hinweisen, dass der Verkauf nicht die einzige Möglichkeit darstellt, diese Steuer zu umgehen. So kann im Rahmen der Zehnjahresfrist ein Freibetrag von 400.000 Euro pro Person steuerfrei verschenkt beziehungsweise vererbt werden, sofern es sich bei den Begünstigten um die eigenen Kinder oder Stiefkinder handelt. Möchten Sie die steuerlichen Sparpotenziale beim Verkauf Ihrer Immobilie bestmöglich nutzen, leitet Engel & Völkers Hamburg Nordheide Sie gerne an einen professionellen Steuerberater weiter, der Ihnen all Ihre Fragen zum Thema beantwortet.

Darüber hinaus handelt es sich beim Haus- oder Wohnungsverkauf an Familienangehörige um eine reguläre Immobilientransaktion, die wie andere Verkäufe dieser Art auch der offiziellen Form bedarf, um als rechtskräftig zu gelten. So sind die Änderung des Grundbucheintrags, die notarielle Beglaubigung und weitere Schritte hierbei ebenfalls unerlässlich – es sollte keinesfalls auf rechtlich bindende Elemente verzichtet werden, weil das Eigentum „in der Familie“ bleibt. Um einen reibungslosen und zügigen Verkauf Ihrer Immobilie in Bendestorf bei Hamburg sicherzustellen, steht Ihnen Engel & Völkers Hamburg Nordheide in allen Belangen Ihres Vorhabens zur Seite. Unter der Telefonnummer +49 4181 908 50 vereinbaren unsere Immobilienmakler gerne einen kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin mit Ihnen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

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