Häuser, Wohnungen und vergleichbare Immobilien gelten in Hamburg und Umgebung nach wie vor als stark nachgefragt. Das attraktive Karriere- und Freizeitangebot, eine hervorragende Anbindung an den Nah- und Fernverkehr sowie die typisch-norddeutsche Lebensart machen Hamburger Stadtteile wie Wilhelmsburg zu beliebten Wohnlagen. Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihre Immobilie gemeinsam mit Engel & Völkers Hamburg zu verkaufen, ist dank unserer effizienten Vermarktungsstrategien mit einer großen Nachfrage nach Ihrem Angebot zu rechnen. Unter Umständen kann es sich anbieten, mit einem der potenziellen Interessenten eine Reservierungsvereinbarung oder einen Vorvertrag zu schließen, um dessen Kaufabsicht zu fixieren. Doch handelt es sich dabei tatsächlich in jedem Fall um eine sinnvolle Maßnahme? Und: Wie lassen sich Vorverträge und Reservierungen formell voneinander abgrenzen? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie im folgenden Fachartikel unserer Immobilienmakler!
Bei Reservierungsvereinbarungen und Vorverträgen handelt es sich sowohl rechtlich als auch operativ betrachtet um zwei grundlegend unterschiedliche Instrumente:
Werden Sie von einem Kaufinteressenten um eine Reservierung gebeten, können Sie diesem gegen die Erhebung einer Reservierungsgebühr schriftlich zusichern, das Haus oder die Wohnung in Hamburg Wilhelmsburg für einen festgelegten Zeitraum nicht anderweitig anzubieten oder zu verkaufen. Die Gebühr sollte 5 bis 10 Prozent der üblichen Maklercourtage nicht überschreiten, da ansonsten gemäß aktueller Rechtsprechung ein unverhältnismäßiger Druck zum Kaufabschluss aufgebaut würde. Denn: Eine Reservierung stellt keine rechtlich verbindliche Kaufvereinbarung dar. Tritt der Interessent von seiner Erwerbsabsicht zurück, können Sie als Eigentümer beziehungsweise Ihr Immobilienmakler zwar die erhobene Gebühr einbehalten, das Nicht-Zustandekommen der Transaktion bleibt darüber hinaus allerdings folgenlos.
Anders verhält es sich, wenn Sie einen Vorvertrag mit dem Kaufinteressenten abschließen. Dieser verpflichtet beide Vertragsparteien binnen einer vordefinierten Frist zu einem Abschluss der vereinbarten Immobilientransaktion, ein Rücktritt vom Vorvertrag ist nur in Ausnahmesituationen, etwa im Fall unbilliger Härte oder bei vorsätzlicher Täuschung, möglich. Wie beim eigentlichen Kaufvertrag auch, ist zum Abschluss des Vorvertrags eine notarielle Beurkundung nötig, um Rechtswirksamkeit zu erlangen. Die hierfür fälligen Kosten bewegen sich bei rund 1 bis 2 Prozent des späteren Kaufpreises. Durch die somit entstehende gesetzliche Verbindlichkeit kann mit einem Vorvertrag das hierzulande maximal mögliche Maß an Sicherheit für ein Zustandekommen des Immobilienverkaufs hergestellt werden.
Ob sich für Ihren Immobilienverkauf in Hamburg Wilhelmsburg eher eine Reservierung oder doch ein Vorvertrag anbietet, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab – etwa, wie viele weitere potenzielle Käufer bereits Interesse bekundet haben, oder welche Gründe für eine solche Vorab-Lösung angeführt werden. Gerne unterstützt Sie das Immobilienmakler-Team von Engel & Völkers Hamburg dabei, die für Ihre Situation bestmögliche Entscheidung zu treffen. Nehmen Sie hier Kontakt zu uns auf!
Möchte ein potenzieller Käufer ein Haus oder eine Wohnung in Hamburg Wilhelmsburg reservieren oder einen Vorvertrag abschließen, können hierfür verschiedene Motivationen vorliegen. Typische Beispiele aus der Tätigkeitspraxis unserer Immobilienmakler bestehen etwa in noch nicht endgültig geregelten Finanzierungen, oder wenn die vorherige Immobilie noch nicht erfolgreich verkauft werden konnte. Längere Auslandsaufenthalte oder die fehlende Zustimmung weiterer Käuferparteien können Interessenten ebenfalls zu einem solchen Schritt bewegen.
Auch für Sie als Verkäufer lassen sich Vorverträge und Reservierungen zielführend einsetzen: Vor allem an dynamischen Märkten wie Hamburg werden für einzelne Objekte nicht selten eine Vielzahl von Besichtigungen vereinbart, von denen nicht alle mit einem ernsthaften Kaufinteresse verbunden sind. Um den Vermarktungsprozess effizient zu gestalten, kann nach einer gewissen Zeit, beispielsweise nach der zweiten Besichtigung, eine Reservierung vereinbart werden, um zu verhindern, dass der Käufer kurz vor Vertragsabschluss wieder abspringt. Der fruchtlose Aufwand des Immobilienmaklers würde dann in einem solchen Fall durch die einbehaltene Reservierungsgebühr ausgeglichen werden.
Planen Sie aktuell den Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung in Hamburg oder möchten sich weiterführend zum Thema Reservierung und Vorvertrag informieren? Engel & Völkers Hamburg lädt Sie herzlich zu einem kostenfreien und unverbindlichen Beratungsgespräch ein, bei dem unsere Immobilienmakler all Ihre Fragen zum Thema individuell und fachkundig beantworten. Vereinbaren Sie hierzu Ihren persönlichen Termin mit uns, indem Sie uns unter der Telefonnummer +49 40 767 950 80 anrufen. Wir freuen uns auf Sie!