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Wissenswertes rund um die Teilungserklärung: Inhalte, Zweck und Erstellung des Dokuments

Wenn ein Gebäude oder ein Grundstück in Hamburg sich aus mehreren Einheiten unterschiedlicher Eigentümer zusammensetzt, benötigen diese eine sogenannte Teilungserklärung, um die gegebenen Zugehörigkeiten und Verantwortungen der einzelnen Parteien klar voneinander abzugrenzen. Unsere Immobilienmakler in Hamburg Harburg erleben nicht selten, dass im Zusammenhang mit Teilungserklärungen eine gewisse Unsicherheit hinsichtlich Verwendungszweck und gültiger Inhalte besteht. Darum hat Engel & Völkers Hamburg sich mit diesem Artikel zum Ziel gesetzt, die wesentlichen Aspekte und Erfordernisse von Teilungserklärungen kompakt und verständlich für Sie darzustellen, um Sie beispielsweise vor dem Verkauf einer Eigentumswohnung in Hamburg Harburg bestmöglich zum Thema zu informieren.

Was steht in der Teilungserklärung Ihrer Immobilie in Hamburg und wozu wird sie benötigt?

Bei der Teilungserklärung Ihrer Immobilie in Hamburg Harburg oder einem der umliegenden Stadtteile handelt es sich um ein notariell beglaubigtes Dokument der Eigentümergemeinschaft, das aus mehreren Abschnitten besteht und daher unterschiedliche Funktionen erfüllt. Als solches zählt es zu den Unterlagen, die Sie beim Verkauf der Wohnung innerhalb eines Mehrfamilienhauses unbedingt vorlegen müssen. Einen der wichtigsten Kerninhalte der Teilungserklärung stellt der sogenannte Aufteilungsplan dar – hier wird eindeutig festgelegt, welche Gebäude- oder Grundstücksteile welchem Eigentümer zuzuordnen sind und bei welchen Flächen der Immobilie in Hamburg Harburg es sich um Gemeinschafts- beziehungsweise Sondereigentum handelt.

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung garantiert, dass die genannten Einheiten separat genutzt werden können, also „abgeschlossenen“ Charakter aufweisen. Auch ist in der Teilungserklärung eine Angabe zum absoluten Immobilienanteil eines jeden Eigentümers – zumeist in Prozent – angegeben, die für diverse Berechnungen im Kontext des Betriebs und der Instandhaltung der Immobilie herangezogen wird. Dabei wird bereits eine zweite Funktion der Teilungserklärung deutlich: Das Dokument enthält die Regeln und Vereinbarungen, welche die Eigentümergemeinschaft in Form einer Gemeinschaftsordnung festgelegt hat. Diese können sich beispielsweise durch eine Hausordnung ausdrücken, gehen aber auch darüber hinaus, indem etwa geregelt wird, wer anteilig für welche Reparaturleistungen verantwortlich ist oder welcher Personenkreis über welche Sondernutzungsrechte verfügt. Folglich lohnt es sich für Eigentümer, nicht erst beim Verkauf der Immobilie in Hamburg Harburg, sondern bereits vor dem Kauf einen genaueren Blick in die Teilungserklärung zu werfen – vor allem deshalb, da nachträgliche Änderungen die Zustimmung einzelner oder sogar aller anderen Eigentümer sowie einer erneuten Beglaubigung durch den Notar notwendig machen, wie die Immobilienmakler von Engel & Völkers Hamburg wissen.

Auch abseits des Verkaufs wichtig: Besonderheiten rund um die Teilungserklärung Ihrer Immobilie in Hamburg Harburg

Teilungserklärungen folgen zwar grundsätzlich dem gleichen strukturellen Schema, können aber in Abhängigkeit der konkreten Immobilie und deren Eigentümerentscheidungen inhaltlich stark voneinander abweichen. Üblicherweise werden die Reparatur- und Wartungskosten für Gemeinschaftseigentum nach den Eigentumsanteilen der einzelnen Parteien berechnet, allerdings sind grundsätzlich auch abweichende Regelungen möglich, die beispielsweise an die bisherige Eigentumsdauer gekoppelt sein können. Sollen Änderungen an dieser oder einer anderen Kostenregelung vorgenommen werden, bedürfen diese einer Dreiviertel-Mehrheit aller Eigentümer, bevor sie in die Teilungserklärung aufgenommen werden können. Auch wenn Modernisierungsmaßnahmen zur Debatte stehen, etwa durch die Installation eines neuen Heizungsaggregats oder einer Solaranlage, ist eine Mehrheit an Fürsprechern erforderlich – ob es eine einfache oder einer Dreiviertel-Mehrheit sein muss, ist fallspezifisch verschieden. Immobilienmakler Engel & Völkers Hamburg weist darauf hin, dass selbst innerhalb der eigenen Wohnung einige Bauarbeiten die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft notwendig machen können, unter anderem dann, wenn sich durch die Zusammenlegung von Wohnungen eine neue Gewichtung der Eigentumsanteile ergibt oder die Statik des Gebäudes beziehungsweise das äußere Erscheinungsbild verändert werden. Einige Änderungen können jedoch auch ohne Mehrheitsvotum vollzogen werden: Wenn eine Maßnahme erfolgen soll, die nicht alle Eigentümer betrifft – beispielsweise beim Tausch von KFZ-Stellplätzen oder Kellerräumen – genügt eine beiderseitige Zustimmung der beteiligten Parteien, die sicherheitshalber allerdings schriftlich dokumentiert werden sollte.

Wie Sie sehen, handelt es sich bei der Teilungserklärung um weit mehr als nur ein formelles Dokument, das für den Verkauf einer Wohnung in Hamburg Harburg benötigt wird – vielmehr stellt sie eine wichtige Grundlage für das geregelte, ordnungsgemäße Zusammenleben innerhalb eines Mehrfamilienhauses dar. Wenn bei Ihrer weiteren Auseinandersetzung mit diesem Thema Fragen rund um das Thema Teilungserklärung oder den Immobilienverkauf in Hamburg aufkommen, zögern Sie nicht, das Immobilienmakler-Team von Engel & Völkers Hamburg zu kontaktieren – Sie erreichen uns unter der Telefonnummer +49 40 767 950 80 oder über unser virtuelles Kontaktformular. Wir freuen uns auf Sie!

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