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Baukindergeld

Im September 2018 wurde das Baukindergeld eingeführt. Dieses ermöglicht Familien oder Alleinerziehenden mit Kindern unter 18 Jahren bei der KfW Förderbank einen Zuschuss für den Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie zu beantragen. Der Antrag konnte bisher binnen 3 Monaten nach Einzugstermin eingereicht werden. Diese Frist wurde nun von der KfW auf 6 Monate verlängert. Weiterhin änderten sie einige Bedingungen: Bei einem Immobilienkauf von Verwandten, bei Erbschaft oder einer Schenkung gibt es keinen Anspruch auf das Baukindergeld. Seit Einführung des Baukindergeldes in Deutschland gibt es nun die Erste Auswertung von Bund und KfW. Im ersten Jahr haben ca. 135.00 Familien in Deutschland seit dem Stichtag am 18. September 2018 Anträge auf Baukindergeld gestellt. Dabei wurden Zuschüsse in Höhe von 2,8 Milliarden gewährt, was bereits ein Drittel des Baukindergeldtopfes ausschöpft. Insbesondere werden junge Familien mit kleinen Kindern unterstützt. Die deutliche Mehrheit der Antragsteller ist zwischen 25 und 40 Jahren alt und hat ein oder zwei Kinder (über 80 Prozent). Rund 60 Prozent der Antragsteller verfügen über ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro. Ca. 76 Prozent das Baukindergeld zum Kauf einer Bestandsimmobilie und die restlichen 24 Prozent entschieden sich für einen Neubau.

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