Das von der Regierung eingeführte Baukindergeld, soll Familien dabei unterstützen, ihren Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. Von nun an werden Familien die Eigentum erwerben wollen und das Baukindergeld beantragt haben, über 10 Jahre mit 1.200 Euro pro Kind unterstützt. Nach 10 Jahren, bekommen Familien also insgesamt 12.000 Euro für ein Kind. Für 2 Kinder dementsprechend 24.000 Euro. Die Hauptvoraussetzung, um das Baukindergeld zu beantragen, ist das Haushalts-Bruttoeinkommen der Familie. Dieses darf nicht über 75.000 Euro liegen. Ein zusätzlicher Freibetrag in Höhe von 15.000 Euro pro Kind wird ebenfalls gewährt.
Bei einer Familie mit zwei Kindern, darf das Haushalts-Bruttoeinkommen also bei maximal 105.000 Euro pro Jahr liegen um Anspruch auf das Baukindergeld zu erhalten. Erste Voraussetzung ist das Bruttoeinkommen, dazu zählen neben dem Arbeitslohn auch Urlaubsgeld, Elterngeld und ein 13. Gehalt.
Ein Großteil der in Deutschland lebenden Familien dürfte die Voraussetzungen für das Baukindergeld erfüllen.
Es gibt neben dem Bruttoeinkommen noch weitere Voraussetzungen für den Erhalt des Baukindergeldes, die am Tag der Beantragung erfüllt sein müssen. Zum einen benötigen sie eine Baugenehmigung für den Zeitraum zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020, zum anderen muss es sich um einen Ersterwerb handeln. Außerdem müssen die Kinder bei der Antragstellung minderjährig sein und in einem gemeinsamen Haushalt mit den Eltern leben.
Das Baukindergeld können sie ab dem 18.09.2018 ausschließlich bei der KFW beantragen.