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Mindestens einmal im Jahr lädt der Verwalter zur nicht-öffentlichen Eigentümerversammlung ein. Da nun aber wie bekannt soziale Kontakte streng reduziert werden sollen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen, müssen Alternativen her, denn diese Versammlungen sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen in der Regel einmal im Jahr gehalten werden. Die Eigentümergemeinschaften verabschieden dort den Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung, außerdem werden Maßnahmen für das kommende Jahr beschlossen. Die Verwalter müssen sich natürlich auch an die behördlichen Vorgaben halten und somit ist eine solche Versammlung untersagt. Wird trotzdem eine Veranstaltung durchgeführt sind die Beschlüsse anfechtbar.
Eine erste Alternative ist nun, dass die Versammlungen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden, oder wenn es so in einer Gemeinschaftsordnung vereinbart wurde, können die Versammlungen auch per Telefon, Video- oder Onlinekonferenz durchgeführt werden. Dies ist bereits bei vielen Eigentümern geübte Praxis