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Die Grundsteuer ist eine „Jedermann“ Steuer – für den Immobilienbesitzer aber auch für den Mieter,da diese auch auf den Mieter umgelegt wird.
Streitpunkt ist die sog. Berechnung, die sich nach dem Einheitswert bemisst.
In den neuen Bundesländern basiert dieser Wert auf der Grundlage von 1935 in den altenBundesländern basiert er auf den Zahlen von 1964, also aus dem letzten Jahrhundert. Dass das nicht gerecht sein kann, ist vorstellbar, da Grundstücke inden letzten Jahren einen exorbitanten Wertzuwachs erfahren haben.
Was dann kommt ist die große Frage.
Es müssten 35 Mio. Grundstücke neu bewertet werden, dafür würde man ca. 10 Jahre benötigen. Die Gemeinden haben große Befürchtungen, denn wenn diese Steuer verfassungswidrig ist, fiele diese zweitwichtigste Einnahmequelle der Gemeinden weg.
Die Politik verspricht, dass es für den Bürger nicht teurer werden wird, aber für den Einzelnen könnte es trotzdem eine größere Belastung bedeuten.
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