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Verkaufen Sie ihr Haus, müssen Sie auf den Erlös normalerweise Steuern zahlen. Eigentümer, die ihr selbst genutztes Haus verkaufen, müssen den Gewinn jedoch nicht versteuern, wenn seit dem Kauf zehn Jahre vergangen sind oder die Immobilie zumindest im Jahr der Veräußerung und den beiden vorangegangenen Jahren nur zu eigenen Wohnzwecken genutzt worden ist. Dies gilt auch dann, wenn das Haus vor dem Verkauf ein paar Monate vermietet war, entschied der Bundesfinanzhof. Immobilienverkäufer können sich auf das Urteil berufen, wenn das Finanzamt beim Verkauf einer selbst genutzten Immobilie, die nur kurzzeitig im Verkaufsjahr vermietet wurde, einen steuerpflichtigen Veräußerungserlös feststellt. In diesem Fall kann Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt werden. Zur Begründung sollte das Aktenzeichen des Urteils genannt werden.