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Tipps für Vermieter: Die Indexmieterhöhung als Antwort auf die Inflation?

Innerhalb der letzten 12 Monate hat die deutschlandweite Inflationsrate langjährige Höchststände erreicht, besonders die Preise für Lebensmittel, Energie und Mobilität verzeichneten teils erhebliche Anstiege. Die Folge: Monetäre Vermögen und Einkommen verlieren sukzessive an Gegenwert. Für Vermieter von Immobilien in Hamburger Stadtteilen wie Stellingen bedeutet dies, dass auch der monatlich erzielte Mietzins an Wert einbüßt, wenn keine Erhöhungen vorgenommen werden. Hier besteht allerdings durch die Schwellen der ortsüblichen Vergleichsmiete sowie die Kappungsgrenze eine gesetzliche Deckelung. Eine Möglichkeit, diese Regelungen zu umgehen, findet sich in der Einrichtung eines sogenannten Indexmietvertrags. Was es mit einer solchen Vereinbarung auf sich hat, in welchen Fällen sie empfehlenswert ist, und ob sie wirklich vor der Inflation schützen kann, erklärt Immobilienmakler Engel & Völkers Hamburg in den folgenden Zeilen.

Die Indexmiete für Ihre Vermietung in Hamburg: Worum handelt es sich bei diesem Modell?

Anders als bei regulären Mietverträgen ist der Indexmietvertrag nicht an die Entwicklung der ortsüblichen Vergleichsmiete, sondern üblicherweise an den Verbraucherpreisindex für Deutschland gekoppelt. Dieser wird vom statistischen Bundesamt veröffentlicht und erscheint einmal jährlich. Das Dokument beziffert die aktuelle Inflations- beziehungsweise Deflationsrate anhand der durchschnittlichen Lebenshaltungskosten, wobei unter anderem Preise für Nahrungsmittel und Getränke, Bekleidung, Energie, Unterhaltung sowie weitere Bereiche berücksichtigt werden. Im Falle einer steigenden Inflation hat der Vermieter einer Immobilie in Hamburg Stellingen das Recht, die monatliche Miete einmal pro Jahr um die jeweilige Inflationsrate zu erhöhen, ohne weitere Gründe anzuführen. Werden jedoch allgemein sinkende Verbraucherpreise festgestellt, kann der Mieter des Hauses oder der Wohnung seinerseits einen entsprechenden Mietnachlass verlangen.

Indexmietverträge können nach heutiger Rechtslage unbefristet geschlossen werden:
Soll ein Mietverhältnis nach den Modalitäten der Indexmiete eingerichtet werden, bedarf dies der Schriftform sowie der dokumentierten Einwilligung beider Vertragsparteien. Auch wenn die Miete nach frühestens einem Jahr angepasst werden soll, müssen Vermieter beziehungsweise Mieter ihre Forderung schriftlich geltend machen. Unser Immobilienmakler-Team weist jedoch darauf hin, dass darüber hinausgehende Mieterhöhungen, etwa zur Angleichung an die ortsübliche Vergleichsmiete in Hamburg Stellingen, nicht mehr möglich sind. Bei Modernisierungen können die entstehenden Kosten nur noch dann auf die Monatsmiete umgelegt werden, wenn diese durch gesetzliche Bestimmungen notwendig werden.

Wann die Einrichtung eines Indexmietvertrags nach Erfahrung unserer Immobilienmakler sinnvoll ist

In der Regel erweist sich eine Regelung zur Indexmiete für Vermieter vor allem dann als geeignet, wenn die Spielräume der ortsüblichen Vergleichsmiete bereits ausgeschöpft sind und auch darüber hinaus eine kontinuierliche Anpassbarkeit an die aktuelle Marktlage möglich sein soll. Da sich gesamtwirtschaftliche Entwicklungen jedoch nie zu 100 Prozent vorhersehen lassen, kann theoretisch auch eine Angleichung nach unten stattfinden. Mit Blick auf die letzten Jahrzehnte zeigt sich allerdings, dass ein solches Szenario ausgesprochen selten eintritt und typischerweise von einem langfristigen Anstieg von Wirtschaftskraft und Preisniveaus ausgegangen wird. Gerade die aktuelle weltpolitische Lage und die merklichen Preisanstiege in vielen Bereichen des täglichen Lebens machen deutlich, warum das Modell der Indexmiete als Teil einer flexiblen und zukunftsorientierten Vermietungsstrategie in Hamburg Stellingen überzeugen kann.

Schützt die Indexmiete nun also wirksam vor der Inflation?

Aus Sicht unserer Immobilienmakler kann durch die Einrichtung eines Indexmietvertrags dem inflationsbedingten Wertverlust des Mietzinses tatsächlich entgegengewirkt werden. Gegenüber eines regulären Mietverhältnisses profitieren Vermieter davon allerdings nur bei besonders starken Preisanstiegen. Zum Vergleich: Zwischen 2012 und 2020 stieg der Verbraucherpreisindex um 8,95 Prozent, während das durchschnittliche Hamburger Mietpreisniveau im gleichen Zeitraum um 16,45 Prozent zulegte (Quelle: Handelsblatt, 20.01.2022). Welches Modell sich für Vermieter stärker rentiert, ist also nicht nur von der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung, sondern auch von Trends am Hamburger Wohnungsmarkt abhängig, die hier ins Verhältnis gesetzt werden müssen. Unabhängig davon lassen sich Mieterhöhungen im Rahmen eines Indexmietvertrages erfahrungsgemäß unkomplizierter durchsetzen, da beide Parteien den regelmäßigen Anpassungen zugestimmt haben. In Sachen Planungssicherheit profitieren bei der Indexmiete in Hamburg Stellingen also sowohl Mieter als auch Vermieter von einer solchen Lösung.

Möchten auch Sie sich zur Vermietung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung in Hamburg Stellingen beraten lassen, um sich für das ideale Mietzins-Modell zu entscheiden? Immobilienmakler Engel & Völkers Hamburg lädt Sie gerne in unser Büro an der Oldesloer Straße 27 in 22457 Hamburg ein, wo wir Ihnen gerne kostenfrei und unverbindlich alle Fragen rund um Ihre Vermietung beantworten. Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter der Telefonnummer +49 40 559 75 40!

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