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Einige Familien nutzen das Erbbaurecht, um sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Dabei pachten sie das Grundstück mit einem Erbbaurechtsvertrag und haben somit den Vorteil die Kosten für die teuren Grundstücke beim Erwerb zu sparen. Daher sind Erbbaurechtsgrundstücke oft interessanter für einkommensschwächere Haushalte, um sich die eigene Immobilie zu ermöglichen.
Die Nutzung ist auf 99 Jahre befristet, die Laufzeit individuell davon abhängig, zu welchem Zeitpunkt er die Immobilie erwirbt und der Pachtvertrag erstmalig geschlossen wurde.
Nach Ablauf der Pacht geht das Grundstück an den Eigentümer zurück und dieser wird automatisch Eigentümer des darauf gebauten Hauses.
Ein nicht erstrebenswertes Szenario. Das Haus kann nicht mehr verkauft werden oder man wird Mieter in den vormals eigenen vier Wänden.Dies kann man vermeiden.
Verpächter sind in vielen Fällen die Kommunen, die Kirche oder auch Stiftungen. Frühzeitig lässt sich über die Verlängerung der Pachtverträge sprechen, empfohlen wird 10 Jahre vor Vertragsende, damit die Hausbesitzer genug Zeit haben die Zukunft zu planen.Natürlich wird bei einer Verlängerung dann auch neu verhandelt und der neue Zinssatz richtet sich dann nach dem aktuellen Bodenrichtwert. So kann es zu einer höheren Zahlung für den Nutzer kommen, falls der Wert gestiegen ist. Bei einem geplanten Hausverkauf gilt hier desto kürzer die Laufzeit des Erbbaurechts, desto unattraktiver wird das Haus für potenzielle Käufer, deshalb sollte der Nutzer sich auch Gedanken machen über einen Verkauf erst kurz nach der Verlängerung um einen marktgerechten Preis für seine Immobilie zu erhalten. Finanziell betrachtet ist der Erwerb des Hauses auf Erbpacht eine Entlastung, wobei die Kreditkonditionen der Banken i.d.R. schlechter sind. Je länger die Laufzeit des Erbbaurechts desto attraktiver das Haus.
Läuft der Vertrag aber tatsächlich aus, erhalten die Hausbesitzer eine Entschädigung, nach dem Gesetz mindestens zwei Drittel des Verkehrswerts, mit einem finanziellen Verlust ist daher zu rechnen. Es gibt jedoch manchmal auch die Möglichkeit das Grundstück zu erwerben, da man als Erbbaurechtsnehmer in der Regel ein Vorkaufsrecht hat und auch diese Fälle nehmen zu, so dass man viele Jahre später auch Eigentümer des dazugehörigen Grundstücks werden kann und die finanziellen Belastungen des Hauskaufs über die Jahre bereits gesunken sind.