In Hamburg soll die Grunderwerbsteuer ab Januar 2023 von derzeit 4,5 auf 5,5 % steigen, womit die Regierung auf die Coronabedingt angespannte Haushaltslage reagiert.
Zugleich seien aber deutliche Ermäßigungen geplant, beispielsweise für junge Familien, die eine selbstgenutzte Wohnimmobilie erwerben wollten. Junge Familien heißt dabei: bis 45 Jahre alt und mindestens ein Kind. Für sie ist eine Ermäßigung der Grundsteuer auf 3,5 % geplant. Voraussetzung sei aber, dass die Regierung in Berlin wie im Koalitionsvertrag vorgesehen die Voraussetzungen für eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer durch die Länder ermögliche. Gleiches gelte für die Grunderwerbsteuer bei Sozialwohnungen und Erbbaurechtsgrundstücken, die ebenfalls gesenkt werden soll. Die Bürgerschaft muss den Plänen noch zustimmen.
132 Millionen Euro Mehreinnahmen pro Jahr werden erhofft.
Der Senat erhofft sich durch den neuen Steuersatz ab 2023 jährliche Mehreinnahmen in Höhe von 132 Millionen Euro. Mit der Anpassung liege Hamburg bei der Grunderwerbsteuer künftig im Vergleich der Bundesländer im Mittelfeld. Die bundesweit niedrigste Grunderwerbsteuer erheben mit 3,5 % Bayern und Sachsen, die höchste mit 6,5 % die Länder Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Schleswig-Holstein und das Saarland. Die Grunderwerbsteuer wird - anders als die Grundsteuer - nur beim Kauf einer Immobilie fällig. Deshalb wirkt sich eine Erhöhung nicht direkt auf die Mieten aus.