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Beschluss auf EU-Ebene führt neue Effizienzklassen und Mindeststandards für Immobilien ein

Die energetische Effizienz von Immobilien nimmt in der Debatte um Klimawandel und Ökologie eine zentrale Rolle ein: So entfallen etwa ein Drittel der Treibhausgasemissionen sowie 40 Prozent des gesamten Energieverbrauchs innerhalb der EU auf den Gebäudesektor. Vor diesem Hintergrund hat sich das Europäische Parlament im Rahmen des Klimapakets „Fit for 55“, das eine Reduzierung der Netto-Treibhausgasemissionen um 55 Prozent bis zum Jahr 2030 vorsieht, auch mit dem Thema der energetischen Sanierung von Wohnimmobilien auseinandergesetzt. Nun könnte ein neuer Parlamentsbeschluss die energetische Aufwertung von gewissen Wohnungen und Mehrfamilienhäusern in Hamburg schon bald zur gesetzlichen Pflicht machen. Welche politische Entscheidung dem zugrunde liegt und welche Immobilien in Hamburg davon betroffen sein könnten, erklärt Engel & Völkers Commercial Hamburg im folgenden Übersichtsartikel zum Thema.


Europäische Effizienzrichtlinie wird verschärft: Details für Mehrfamilienhäuser im Überblick

Der Beschluss des EU-Parlamentes vom 14.03.2023 sieht vor, dass alle Wohnimmobilien auf einer neuen, standardisierten Effizienz-Skala von „A“ (sehr effizient) bis hinunter zu „G“ (ineffizient) bis zum Jahr 2030 mindestens das „E“-Niveau erreichen sollen. Drei Jahre später, ab 2033, wird der Schwellenwert auf Stufe „D“ angehoben. Um dieses Ziel zu erreichen, werden für einen gewissen Teil des Mehrfamilienhaus-Bestands in Europa Sanierungsarbeiten notwendig. Hierzu könnten beispielsweise Komplettsanierungen vorgenommen werden, doch auch Einzelmaßnahmen wie der Austausch der Dämm-Materialen, neue Fenster und Türen oder auch die Installation von Photovoltaik-Anlagen sind denkbar, um in eine bessere Effizienzklasse aufzusteigen.


Wie viele Immobilien in Hamburg und anderen Teilen Deutschlands von dieser Reform der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD, Energy performance of buildings directive) konkret betroffen sein werden, lässt sich noch nicht genau beziffern. Schätzungsweise müssten jeweils bis zu 7 Millionen Häuser und Wohnungen in Deutschland aufgewertet werden, berichtet ntv* unter Berufung auf den Eigentümerverein Haus & Grund. Doch wie konkret ist die Ausarbeitung auf europäischer Ebene bereits – besteht bereits Handlungsbedarf für Ihr Mehrfamilienhaus in Hamburg?


Mündet die Richtlinien Reform in einer Sanierungspflicht für Zinshäuser durch die EU?

Mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments hat die Reform des EPBD eine zentrale Hürde auf dem Weg zur praktisch anwendbaren Gesetzesgrundlage genommen. Damit die oben geschilderten Inhalte jedoch verbindlich werden, müssen die Mitgliedstaaten diese in ihr jeweils geltendes Recht überführen. Hierzu sind weitere Abstimmungsrunden erforderlich, in denen erörtert wird, wie die nationale Gesetzgebung die Richtlinien Reform adaptieren wird. Stimmen aus FDP und CDU signalisieren bereits Kritik an den in Straßburg beschlossenen Plänen – momentan steht also weder fest, in welcher Form, zu welchem Zeitpunkt noch für welche Immobilien Sanierungen in Hamburg und anderen Teilen Deutschlands verpflichtend sein werden. Auch über die möglichen Konsequenzen beim potenziellen Verstoß gegen ein solches Gesetz besteht derzeit noch keine Klarheit, ebenso wenig wie bezüglich möglicher Ausnahmen oder Karenzzeiten. Hier pauschal von einem Sanierungszwang oder dergleichen auszugehen, ist zum jetzigen Zeitpunkt anhand des Kenntnisstands zur kommenden Gesetzgebung noch nicht haltbar.


Dennoch rät Engel & Völkers Commercial dazu, bei aktuellen Immobilien-Investments in Hamburg dem Faktor Nachhaltigkeit & Energieeffizienz besondere Bedeutung beizumessen. Mehrfamilienhäuser auf dem aktuellen Stand der Dämm- und Verbrauchstechnik lassen sich nicht nur sparsamer betreiben, sondern sind auch für potenzielle weitere rechtliche Auflagen in den kommenden Jahrzehnten besser gerüstet. Ältere Bestandsimmobilien mit schwächerer Energieeffizienz können hingegen durch eine energetische Sanierung – unabhängig von der Durchsetzung der 2023er Richtlinien Reform – aktiv vor Wertverlust geschützt werden, da die Nachfrage sich zunehmend auf energieeffiziente Objekte fokussieren wird. Alternativ kann sich auch der zeitnahe Verkauf Ihrer Anlageimmobilie in Hamburg als sinnvolle Option erweisen, bevor sich der Markt in dieser Hinsicht weiter zuspitzt.


Gerne lädt Sie Engel & Völkers Commercial Hamburg zu einem kostenfreien und unverbindlichen Beratungsgespräch ein, um Ihre Fragen rund um das Thema Immobilien-Investment zu beantworten. Ob Sie bereits Eigentümer eines Mehrfamilienhauses in Hamburg sind oder sich derzeit mit der Planung einer solchen Kapitalanlage beschäftigen: Unsere jahrzehntelange Expertise, die breite Vernetzung innerhalb wie außerhalb Hamburgs sowie unsere detaillierte Marktkenntnis bilden die besten Voraussetzungen, um Ihrem Vorhaben zeitnah zum Erfolg zu verhelfen. Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Ersttermin unter der Telefonnummer +49-40-36 88 10-0 oder nutzen Sie hierzu auch unser digitales Kontaktformular. Über alle zukünftigen Entwicklungsschritte der europäischen Effizienzrichtlinie für Immobilien halten wir Sie selbstverständlich in unserem Blog auf dem Laufenden!

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