Neben Wertgegenständen, Barvermögen oder Unternehmensanteilen gehören immer wieder auch Immobilien zu einer typischen Erbschaft in Hamburg. Die Vermögenswerte, die auf diese Weise auf die nachfolgende Generation oder Ehepartner übertragen werden, erreichen schnell Höhen jenseits der gesetzlichen Freibeträge, sodass der Fiskus eine Erbschaftssteuer erhebt. Für ein beispielhaftes Mehrfamilienhaus in mittlerer Hamburger Lage, das über einen Verkehrswert von 3.000.000 Euro verfügt, kann bei gleichteiliger Vererbung an zwei Kinder lediglich ein Freibetrag von jeweils 400.000 Euro geltend gemacht werden. Von den verbleibenden 1.100.000 Euro müssten in diesem Fall pro Begünstigtem 19% Erbschaftssteuer abgeführt werden; das entspricht einer nicht unerheblichen Steuerlast von 209.000 Euro. Um die an dieser Stelle entstehende Schmälerung des liquiden Vermögens zu vermeiden, möchten wir von Engel & Völkers Commercial Hamburg Ihnen anhand dreier Möglichkeiten aufzeigen, inwieweit sich die Zahlung einer Erbschaftssteuer eingrenzen oder sogar komplett vermeiden lässt, indem rechtliche Spielräume effizient genutzt werden. Im folgenden Fachartikel unserer Immobilienmakler in Hamburg erfahren Sie mehr!
Mithilfe einer testamentarischen Anordnung kann der Erblasser über die Verteilung seines Vermögens im Todesfall verfügen. Auf diesem Wege ist es möglich, den Nachlass auf eine größere Zahl an Begünstigten zu übertragen, sodass neben Kindern und Ehegatten beispielsweise auch Enkel in Betracht kommen. Jeder zusätzliche Begünstigte bringt einen weiteren Freibetrag in die Berechnung der Erbschaftssteuer ein: Für Eheleute und Partner aus eingetragenen Lebenspartnerschaften beläuft sich dieser auf 500.000 Euro, für Kinder und Adoptivkinder auf 400.000 Euro, für Enkelkinder auf 200.000 Euro und für Urenkel, Eltern oder Großeltern auf 100.000 Euro. Alle übrigen Personengruppen, also etwa Geschwister, Schwiegereltern, Nichten und Neffen können Freibeträge in Höhe von 20.000 Euro pro Person geltend machen. Durch die so vorgenommene „Streuung“ des Vermögens kann die fällige Erbschaftssteuer – gerade bei einem großen Kreis an Begünstigten – nach Erfahrung unseres Immobilienmakler-Teams von Engel & Völkers Commercial Hamburg bedeutend gemindert werden.
Wird ein Teil des verfügbaren Immobilienvermögens vor dem Tod des späteren Erblassers in Form einer Schenkung an Dritte übertragen, können über einen längeren Zeitraum hinweg weitere Potenziale zur Abminderung der Erbschaftssteuer erschlossen werden. Zwar werden bei einer Schenkung zu Lebzeiten grundsätzlich die gleichen Freibeträge und Steuersätze wie bei der Erbschaftssteuer angewandt, jedoch können erstere nach Ablauf von 10 Jahren erneut ausgeschöpft werden. Wird also der Vermögenstransfer von Mehrfamilienhäusern oder anderen Immobilien in dieser Form von langer Hand geplant, sind weitere willkommene Steuerersparnisse zu realisieren. Unsere Immobilienmakler in Hamburg beraten Sie gerne zum Thema oder leiten Sie bei Detailfragen an einen professionellen Steuer- und Finanzexperten aus der Region weiter.
Die dritte Variante, die Ihnen Immobilienmakler Engel & Völkers Hamburg vorstellen möchte, setzt eine besonders frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema Erbschaftssteuer voraus und erfordert die Entwicklung einer langfristig angelegten Handlungsstrategie. Dafür ist es auf diese Weise möglich, die spätere Erbschaftssteuer komplett zu umgehen, worin eines der ausschlaggebenden Argumente dieser Vorgehensweise besteht.
Die Kernidee besteht darin, den kompletten Kauf- und Finanzierungsprozess bereits ab dem Erwerbszeitpunkt der Immobilie im Namen von Kindern oder Ehepartner abzuwickeln. Wird das Mehrfamilienhaus während der Folgejahre vermietet, kann das erforderliche Darlehen komplett über die Mieteinnahmen zurückgezahlt werden. Je nach Gestaltung der individuellen Rahmenbedingungen verfügen die Begünstigten nach 20-40 Jahren also über eine schuldenfreie Immobilie, ohne dass eine Erbschafts- oder Schenkungssteuer angefallen wäre. Für nachhaltig agierende Kaufinteressenten in Hamburg stellt diese Vorgehensweise folglich eine lohnenswerte Option dar, die nach Ansicht unserer Immobilienmakler im Laufe der persönlichen Entscheidungsfindung nicht unberücksichtigt bleiben sollte.
Haben Sie eine Immobilie in Hamburg geerbt und benötigen fachkundige Beratung zur Erbschaftssteuer beziehungsweise einem möglichst unkomplizierten, effizienten Verkauf der Liegenschaft? Oder möchten Sie sich als Käufer bereits möglichst frühzeitig mit der Materie Erbschaftssteuer auseinandersetzen und den Kauf Ihres Mehrfamilienhauses in Hamburg mit professioneller Unterstützung angehen? In beiden Fällen ist Engel & Völkers Commercial Hamburg Ihr Ansprechpartner der Wahl: Unter der Telefonnummer +49-40-36 88 10-0 oder über unser Online-Kontaktformular haben Sie jetzt die Gelegenheit, einen kostenfreien und völlig unverbindlichen Beratungstermin mit unseren Immobilienmaklern zu vereinbaren. Wir freuen uns darauf, schon bald von Ihnen zu hören!