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BEG-Reform: Förderung bis 14. August beantragen

Angesichts der Energiekrise hat das Bundeswirtschaftsministerium das Förderprogramm „Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)” reformiert. Um möglichst viele Förderanträge trotz knapper Haushaltsmittel positiv zu bescheiden, wird die individuelle Förderung um fünf bis zehn Prozentpunkte geringer ausfallen als bislang. Beim Fensteraustausch zum Beispiel lag der Fördersatz früher bei bis zu 25 Prozent, durch die Reform reduziert er sich auf bis zu 20 Prozent. Einen kleinen Ausgleich schafft die Tatsache, dass sich eine energetische Sanierung aufgrund steigender Energiepreise künftig auch schneller rentiert.


Die Neuerungen treten ab dem 28. Juli 2022 abgestuft in Kraft und gelten zunächst für Komplettsanierungen, ab 15. August für Einzelmaßnahmen. Die Neubauförderung soll ab 2023 umgestaltet werden. 


Schnell Antrag stellen, dann gelten noch alte Bedingungen


Die BEG-Förderung können Privatpersonen, Kommunen, Unternehmen und gemeinnützige Einrichtungen beantragen. Für eine Förderung kommen sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude in Betracht. Durch die Reform soll der Antrag einfacher und die Zuständigkeiten klarer werden. So wird die KfW künftig für Komplettsanierungen zuständig sein, das Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr) für Einzelmaßnahmen. 


Wenn Sie eine Einzelsanierung planen, sollten Sie bis 14. August 2022, 24 Uhr, den Antrag beim Bafa einreichen. Dann greifen noch die alten Förderbedingungen.


Wie viel Förderung ist möglich?


Trotz der Senkung der Fördersätze, bleibt die BEG-Förderung insgesamt auf einem hohen Niveau. Bei einer Komplettsanierung, deren förderfähige Kosten bei maximal 150.000 Euro liegen, können bis zu 25 bzw. 45 Prozent gefördert werden, je nachdem, auf welche Effizienzhaus-Stufe sich die Immobilie durch die Sanierung verbessert. So liegt die Förderung bei einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus EH 40 künftig bei bis zu 67.500 Euro (=45 %). Bislang konnten bis zu 75.000 Euro an Förderung genehmigt werden (=50 %).


Bei Einzelmaßnahmen sind maximal Kosten von 60.000 Euro förderfähig. Beispiel Wärmepumpe: Für deren Einbau wurde der Fördersatz von maximal 50 auf 40 Prozent reduziert. Während ein Antragstellender früher bis zu 30.000 erhalten konnte, sind es demnächst nur noch bis zu 24.000 Euro. Ein Förderantrag bis spätestens 14. August lohnt sich also. (28.7.22)


FAQ-Liste des Bundeswirtschaftsministerium zum Thema BEG-Reform

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