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Gesetzliche Neuregelung zur Verteilung der Maklercourtage

Der Beschluss des Bundestags vom 05. Juni 2020 sieht vor, dass die Maklercourtage zukünftig von Käufer und Verkäufer zu je 50 Prozent zu leisten sind. Im Folgenden erläutere ich Ihnen, welche Änderungen mit der Reform zur Kostenverteilung genau einhergehen.


1. Wer musste bisher die Maklercourtage zahlen?


Bei Wohnimmobilien wird zwischen Vermietung und Verkauf unterschieden. Für Wohnungsvermietung galt und gilt weiterhin das Bestellerprinzip. D.h. derjenige, der den Makler beauftragt, zahlt diesen auch. Die Maklercourtage bei Wohnungsverkäufen übernahm bislang in den meisten Fällen der Käufer und nur selten beteiligte sich der Immobilienverkäufer. Das soll sich mit dem neuen Gesetzesentwurf nun ändern.


Für Gewerbeimmobilien – also dem geschäftlichen Fokus von Engel & Völkers Commercial - gilt nach wie vor eine Vertragsfreiheit. Die Regelungen zur Maklercourtage bleiben im gewerblichen Bereich unberührt von der neuen Rechtslage.


2. Wer muss nach der Gesetzesänderung zukünftig die Maklercourtage zahlen?


Für Wohnungs- oder Einfamilienhausverkäufe wird die Courtage zukünftig von beide Parteien zu gleichen Teilen getragen.


Verkäufe von Neubauten können ausgenommen von den paritätischen Zahlungen sein. Es greift hier eine einseitige Öffnungsklausel, nach welcher der Verkäufer gänzlich für die Courtage aufkommt. Diese Ausnahmeregelung soll einen courtagefreien Verkauf von Neubauimmobilien ermöglichen.


3. Was ist das Ziel vom neuen Gesetz?


Nach der Gesetzesänderung wird die Maklercourtage zu größeren Teilen durch Eigenkapital des Verkäufers und nicht durch Kreditfinanzierungen des Käufers abgedeckt. Bislang führen die Kaufnebenkosten beim Eigenheimkauf zu einer hohen Belastung. Eine 50/50 Teilung der Maklerkosten soll Käufer entlasten und damit Wohneigentum erschwinglicher machen.


Die Änderungen im Maklerrecht zielen auch darauf ab, durch bundesweit einheitliche, verbindliche Regelungen die Transparenz und Rechtssicherheit bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser zu erhöhen. Weiterhin sollen Immobilienkäufer vor Ausnutzung einer faktischen Zwangslage geschützt werden.


Wir rechnen durch die Änderungen mit mehr Professionalität und Fairness am Immobilienmarkt sowie mit einem positiven Beitrag zum Image des Maklerberufs.


4. Ab wann gilt die Reform der Maklercourtage?


Voraussichtlich tritt das neue Gesetz gegen Ende des Jahres mit Unterschrift des Bundespräsidenten in Kraft. Die Teilung der Maklerkosten unter den oben genannten Bedingungen erfolgt somit spätestens zu Beginn des Jahres 2021.


Matti Paetow | Senior Consultant Engel & Völkers Commercial Hannover

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