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Mietpreisbremse: Bayern verlängert, Sachsen plant

Es tut sich wieder etwas in Sachen Mietpreisbremse. Mit Jahresanfang hat Bayern die Zahl der Städte und Gemeinden, in denen die Bremse gilt, deutlich erhöht – von bislang 162 auf nun 203. Neu dabei sind zum Beispiel Bad Reichenhall, Rottach-Egern und Wasserburg am Inn. Das Mietrechtsnovellierungsgesetz, 2015 von der Bundesregierung beschlossen, bremst nun auch dort die Entwicklung der Mietpreise.


Das Bundesgesetz erlaubt den Ländern, sogenannte angespannte Wohnungsmärkte auszuweisen. In diesen Städten und Gemeinden darf die zulässige Miete bei einer Wiedervermietung von Wohnraum nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen (laut Mietspiegel, drei Vergleichsmieten oder Sachverständigem). Die Mietpreisbremse gilt nicht für Neubau-Wohnungen und für Wohnungen, die in den drei Jahren zuvor umfassend modernisiert wurden.


Mietpreisbremse für Dresden und Leipzig


Auch in Sachsen ist Bewegung im Thema Mietpreisbremse. Sachsen gehörte bislang neben dem Saarland und Sachsen-Anhalt zu den wenigen Ländern, die noch keine entsprechende Regelung umgesetzt hatten. Das ändert sich jetzt: Mit Dresden und Leipzig sind auch in Sachsen zwei angespannte Wohnungsmärkte benannt worden. 


Der Entwurf für die Mietpreisbremse liegt inzwischen den regionalen Verbänden der Wohnungswirtschaft, Mieter- und Wohlfahrtsverbänden sowie der Verbraucherzentrale zur Stellungnahme vor. Die Sächsische Landesregierung plant, die Verordnungen für Dresden und Leipzig in der ersten Hälfte des Jahres 2022 einzuführen.


Wie ist die Situation in anderen Bundesländern?


Alle anderen Bundesländer hatten spätestens zum Stichtag 31. Dezember 2020 eine Rechtsverordnung zur Mietpreisbremse in Kraft gesetzt. Mancherorts gab es Verzögerungen, weil das Bundesgesetz vorsieht, dass die Länder in ihren Verordnungen begründen müssen, warum eine Kommune als angespannter Wohnungsmarkt deklariert wird. Wo die Begründung fehlte oder nicht ausreichte, mussten die Mietpreisbremsen erst noch nachgebessert werden.

 Hannover
- Fassade eines Altbaus in Berlin

Viele Bundesländer aber, die 2015 schon gleich dabei waren, haben ihre Verordnungen inzwischen verlängert und auf weitere Städte ausgeweitet. Nur ein Bundesland tanzt aus der Reihe. Der Überblick: 


Baden-Württemberg

Das Land Baden-Württemberg hat 89 Städte und Gemeinden als angespannte Wohnungsmärkte ausgewiesen. Die Mietpreisbremse wurde dort schon 2015 eingeführt (damals für nur 68 Städte) und 2020 verlängert. Jetzt ist sie in den ausgewählten Städten bis 30. Juni 2025 gültig. Zu den Städten gehören unter anderem Freiburg im Breisgau, Heidelberg und Tübingen.


Berlin

In Berlin wurde die Mietpreisbremse im Jahr 2020 bis zum 31. Mai 2025 verlängert. Sie gilt für die gesamte Stadt. Die Mietpreisbremse ist nicht identisch mit dem Berliner Mietendeckel, der ein Landesgesetz war, das vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde.


Brandenburg

Im März 2020 hat das Land Brandenburg die Mietpreisbremse verlängert und dabei neue Geltungsbereiche definiert. Bis 2025 gilt die Verordnung nun für 19 Kommunen und damit für weniger als bei der Einführung. Unter anderem sind Potsdam, Birkenwerder und Großbeeren aktuell dabei.


Bremen

In Bremen ist die Mietpreisbremse im Dezember 2020 in Kraft getreten und gilt wie überall für fünf Jahre. Eine Besonderheit in Bremen: Die Stadt hat – wie nur wenige große Städte neben ihr – noch keinen Mietspiegel (geplant für 2024). Dieser ist die einfachste Orientierungshilfe für Mieter und Vermieter, um zu ermessen, wie sich die Miete zum ortsüblichen Durchschnitt verhält.


Hamburg

Hamburg war gleich 2015 dabei und hat die Mietpreisbremse für das gesamte Stadtgebiet eingeführt. Nachdem diese zum 30. Juni 2020 ausgelaufen war, hat der Senat erneut eine Mietpreisbegrenzungsverordnung beschlossen, die nun bis 2025 gültig ist. 


Hessen

Auch Hessen hat die Mietpreisbremse schon einmal verlängert. Dort gilt sie aktuell für 49 Städte und Gemeinden. Im Rahmen der Verlängerung kamen 22 hessische Kommunen hinzu (u.a. Rüsselsheim und Eltville), während vier aus der Regelung herausfielen. Dies waren Hattersheim am Main, Hofheim am Taunus, Kassel und Oberursel. Seit 2015 gilt die Mietpreisbremse durchgängig unter anderem in diesen Städten: Bad Homburg, Marburg und Weiterstadt.


Mecklenburg-Vorpommern

Ein anderes Timing hat Mecklenburg-Vorpommern. Das Land setzte die Mietpreisbremse erst 2018 in Landesrecht um. Anlass war der angespannte Wohnungsmarkt in den beiden Universitätsstädten Rostock und Greifswald. Dort gilt die Mietpreisbremse nun zunächst einmal bis zum Ablauf der Fünf-Jahres-Frist 2023.


Niedersachsen

Die niedersächsische Landesregierung hat 2020 eine Neufassung der ursprünglich 2016 eingeführten Mietpreisbremse beschlossen. Aufgrund vieler Neubauprojekte in Leer und Vechte wurden diese beiden Städte aus dem Kreis der angespannten Wohnungsmärkte herausgenommen. Aktuell gilt die Mietpreisbremse in Niedersachsen unter anderem für Hannover, Langeoog und Wolfsburg. Insgesamt sind es 18 Städte und Gemeinden.


Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen gilt die Mietpreisbremse ebenfalls in 18 Städten. Die Verordnung wurde 2020 für fünf Jahre verlängert. Sie gilt unter anderem in Düsseldorf, Köln und Münster.


Rheinland-Pfalz

Das Bundesland Rheinland-Pfalz hat fünf Städte als angespannte Wohnungsmärkte eingestuft. Dies sind Landau in der Pfalz, Ludwigshafen, Mainz, Speyer und Trier. Die Verordnung wurde im August 2020 um fünf Jahre verlängert.


Schleswig-Holstein

Während Sachsen auf dem Sprung ist, die Mietpreisbremse erstmals einzuführen, geht Schleswig-Holstein den entgegengesetzten Weg: Schon vor Ablauf der fünfjährigen Gültigkeit hat das Bundesland die Mietpreisbremse 2019 wieder abgeschafft. Sie galt für zwölf Städte, darunter Kiel, Norderstedt und Sylt. Die Landesregierung hielt sie für unwirksam und investitionshemmend. Stattdessen setzt Schleswig-Holstein auf ein eigenes Programm für bezahlbaren Wohnraum. Es soll unter anderem die Bedingungen im Wohnungsbau verbessern, mehr Bauland entstehen lassen und über das Wohngeld steigende Mieten ausgleichen.


Thüringen

Die Mietpreisbremse wird in Thüringen seit 2016 in den Städten Erfurt und Jena angewendet. Die beiden Städte haben inzwischen die Verlängerung beantragt und sie für die üblichen fünf Jahre (bis 2025) erhalten. Ziel der Kommunen ist es, sich Zeit verschaffen, um den Wohnungsmarkt insbesondere durch sozialen Wohnungsneubau zu entlasten. (5.1.22)

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