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Mietspiegelreform betrifft nicht nur Mieter*innen

67 Groß- und Mittelstädte in Deutschland haben derzeit keinen Mietspiegel. Entweder hatten sie noch nie einen wie Bremen, Celle oder Wolfsburg. Oder seine Gültigkeit ist abgelaufen, wie etwa in Erfurt, Paderborn oder Krefeld.


Dabei drängt die Zeit: Bis Ende 2022 sind alle Städte mit mehr als 50.000 Einwohner*innen – das sind in Deutschland rund 200 – verpflichtet, mindestens einen einfachen Mietspiegel zu veröffentlichen. Bis Ende 2023 haben sie Zeit, wenn sie sich für den aufwendigen qualifizierten Mietspiegel entscheiden. In beiden Fällen könnte es für so manche Kommune knapp werden. (Erfahren Sie mehr über die Details der Mietspiegelreform)


Wem nützt ein Mietspiegel?


Mietspiegel sollen vor allem Sicherheit geben, und zwar sowohl Mieter*innen als auch Vermieter*innen. Geht es beispielsweise um eine Mieterhöhung, können beide Parteien im Mietspiegel ablesen, ob die Erhöhung zulässig ist. Denn der Mietspiegel ermöglicht es, eine Wohnung zu kategorisieren und in ihrem Wohnwert einzuordnen. 


Dieses Verfahren ist zuverlässiger und besser nachvollziehbar als beispielsweise das Anbringen dreier individueller Vergleichswohnungen, was bislang oft zum Einsatz kam. Der Gesetzgeber hofft auf eine hohe Akzeptanz der Mietspiegel und weniger Prozesse um Mieterhöhungen.


Mietspiegel machen Arbeit


Doch nicht nur auf die Kommunen, auch auf Bestandshalter und Wohnungsunternehmen kommt Arbeit zu. Werden sie von der Stadt dazu aufgefordert, müssen sie Angaben zu Miete und Ausstattung ihrer Wohnungen machen. Je nachdem, wie gut oder wenig gut das jeweilige Unternehmen bereits digitalisiert ist, kann das einen großen zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeuten.


Über Mieter*innen und Vermieter*innen hinaus betrifft das Thema Mietspiegel aber auch andere Teilnehmende am Markt, etwa Investoren und Finanzierer. Schließlich gehen in ihre Kalkulationen für Anlageimmobilien die erwarteten Mieteinnahmen ein. Sie werden herangezogen, um Kaufpreisfaktoren und Renditen zu berechnen. Verzögerungen bei der Erstellung der Mietspiegel könnten in der Folge auch sie behindern.


Je näher die Fristen rücken, desto mehr drängt das Thema Mietspiegel. Es wird alle Parteien, die am Prozess der Wohnungsvermietung beteiligt sind, weiterhin beschäftigen. (4.8.22)

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