Abhängig von Ihren individuellen Anforderungen gibt es verschiedene Varianten eine Photovoltaikanlage zu betreiben:
Als Betrieb übernehmen Sie selbst eine Photovoltaikanlage in Ihr betriebliches Anlagevermögen. Sie können die Anlage über 20 Jahre steuerlich geltend machen oder im Rahmen der Sonder-AfA. Auch die Nutzung des Investitionskosten-Abzugsbetrags ist möglich. Zur detaillierten Analyse wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Diese Broschüre ersetzt keine steuerliche Beratung.
Sind Grundstück und/oder Firmengebäude in einer separaten Gesellschaft angesiedelt, wird die Photovoltaikanlage durch die Immobiliengesellschaft erworben und an die Unternehmensgesellschaft verpachtet. Ihr Betrieb kann auf diese Weise ebenfalls die vollen Vorteile des günstigen Photovoltaik-Stroms nutzen. Dies gilt auf Basis des Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) 2021. Perspektivisch ist eine Abschaffung der EEG-Umlage in der aktuellen Form möglich.
Die Photovoltaikanlage wird durch einen externen Dienstleister installiert. Ihr Betrieb wird durch einen Pachtvertrag rechtlich Anlagenbetreiber. Der günstige Öko-Strom kann für den Eigenbedarf genutzt werden, ohne Kapital in der Photovoltaikanlage zu binden. Zusätzlich erhalten Sie die EEG-Vergütung.
Bei diesem Modell pachtet ein externer Dienstleister Ihre freie Dachfläche, errichtet und betreibt die Photovoltaikanlage. Über einen separaten Stromliefervertrag erhalten Sie als Nutzer der Immobilie den günstigen, nachhaltigen Photovoltaik-Strom. Zusätzlich profitieren Sie vom sichtbaren Beitrag zum Klimaschutz. Insbesondere bei anstehenden Dachsanierungen ist diese Variante interessant. Eine Einmalzahlung der Pacht liefert zusätzliche liquide Mittel. Das Dach sollte dafür mindestens eine Größe von 1.500 Quadratmeter haben.
Anmerkung: Insbesondere bei anstehenden Dachsanierungen ist die Variante interessant. Eine Einmalzahlung der Pacht liefert zusätzliche liquide Mittel. Das Dach sollte dafür mindestens eine Größe von 1.500 Quadratmetern haben.
Mehr zu Nutzung von Photovoltaik für Unternehmen finden Sie in unserem Online-Ratgeber.