Wer einen Immobilienkredit vor Ende der vereinbarten Laufzeit kündigt, ist erst einmal froh, die finanzielle Belastung los zu sein. Doch regelmäßig hat die beteiligte Bank oder Sparkasse noch eine Forderung an den Kreditnehmer: die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. In der Regel beträgt sie mehrere tausend Euro. Wie Sie diese Entschädigung vermeiden oder – wenn schon gezahlt – zurückfordern, erfahren Sie in unserem kostenfreien Webinar am 28. Juni, 17 bis 18 Uhr (hier anmelden).
Denn was viele Darlehensnehmer nicht wissen: Die Vorfälligkeitsentschädigung ist nicht nur der Höhe nach oft falsch berechnet. Häufig haben Banken und Sparkassen bei aktuellen Verträgen auch gar keinen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung,weil der Darlehensvertrag Fehler enthält. Eine bereits beglichene Entschädigungsforderung kann darüber hinaus innerhalb von drei Jahren zurückgefordert werden. Gesetzliche Grundlage ist die 2016 in Kraft getretene EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie.
Referent in unserem Webinar „Vorfälligkeitsentschädigung beim Immobilienverkauf“ ist Rechtsanwalt Marko Martschewski, der als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in der Anwaltskanzlei baum reiter & collegen tätig ist. Die Kanzlei mit den Gründungspartnern Prof. Dr. Julius Reiter und Bundesinnenminister a.D. Gerhart Baum ist auf die Vermeidung und Rückforderung von Vorfälligkeitsentschädigung spezialisiert.
Im Rahmen des Webinar erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie bei Verkauf oder Teilverkauf Ihrer Immobilie keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen und wie Sie eine in der Vergangenheit gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung von der Bank oder Sparkasse erstattet bekommen. Behandelt werden u.a. folgende Fragen:
Die Antworten erhalten Sie in unserem Webinar am 28. Juni, 17 Uhr: Zur Anmeldung