Jeder Vermieter von Gewerberäumen wird dieses Verfahren mit Spannung verfolgt haben: Der Bundesgerichtshof (BGH) traf eine Entscheidung in der Frage, ob ein Mieter von gewerblich genutzten Räumen die volle Miete zahlen muss, wenn er aufgrund einer behördlichen Anordnung während der Coronapandemie sein Geschäft schließen musste.
Der BGH traf ein Urteil, das Spielraum zulässt. Grundsätzlich hat ein Mieter zwar Anspruch auf Anpassung der Miete (Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 1 BGB). Ob er diesen Anspruch aber auch durchsetzen kann, kommt auf die Umstände im Einzelfall an.
Was das für Vermieter bedeutet, beleuchtet Rechtsanwältin Merle Kammer von der Rechtsanwalts-, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei Dierkes Partner in unserem nächsten kostenfreien Webinar. Nach einer kurzen Einführung von Oliver Horstmann, Mitglied der Geschäftsleitung von Engel & Völkers Commercial Hamburg, wird Merle Kammer unter dem Titel „Gewerbemietrecht in der Pandemie“ an Beispielen erläutern, in welchen Fällen eine Mietanpassung infrage kommt und in welchen nicht.
Das Webinar findet statt am Donnerstag, 10. März, von 12 bis 13 Uhr. Nach dem Vortrag der Referentin wird Zeit für Fragen der Teilnehmer sein.