Um den Verbraucherschutz und die trinkwasserhygienische Sicherheit mit dem bereits erreichten hohen Standard weiter auszubauen und auf die Qualität des Wassers in Wohngebäuden auszudehnen, ist am 9. Januar 2018 die „Verordnung zur Neuordnung trinkwasserrechtlicher Vorschriften“ in Kraft getreten. Sie beinhaltet eine umfassende Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sowie eine geringfügige Änderung der Lebensmittelhygiene-Verordnung.
Insbesondere Vermieter und Verwalter einer Immobilie müssen dabei die strengen Regeln der TrinkwV beachten und Sorge für die damit im Zusammenhang stehenden Pflichten tragen. Der Engel & Völkers Ratgeber Trinkwasserverordnung bietet Ihnen als Immobilieneigentümer eine erste Orientierung über die wichtigsten gesetzlichen Regelungen und ihre Umsetzungsmöglichkeiten.
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