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Baulandmobilisierungsgesetz tritt im Juli in Kraft

Das selbst gesteckte Ziel der Bundesregierung, 375.000 neuen Wohnungen im vergangenen Jahr zu schaffen wurden mit 306.376 Einheiten verfehlt. Woran liegt das und was sind die Lösungsvorschläge? Der Bundesrat hat am 28. Mai das Baulandmobilisierungsgesetz gebilligt, das Abhilfe schaffen soll und voraussichtlich zum 1. Juli 2021 in Kraft tritt.

Was ändert sich durch das Baulandmobilisierungsgesetz?

Ziel der Novelle des Baugesetzbuches sei es, schneller Bauland zu aktivieren, bezahlbaren Wohnraum zu sichern und die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu beschränken. Es soll den Kommunen ein Vorkaufsrecht einräumen sowie Bebauungspläne für günstiges Wohnen fördern.


Kommunales Vorkaufsrecht: Gemeinden können künftig brachliegende Flächen leichter für den Wohnungsbau nutzbar machen. Dafür können Sie ihr Vorkaufsrecht stärker ausüben, vor allem in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten. Zudem können sie dort leichter ein Baugebot anordnen, um Baulücken durch neue Wohneinheiten zu schließen.

 
Sozialer Wohnungsbau: Gemeinden dürfen Flächen für Wohnbebauung festlegen und vorgeben, dass neue Wohnungen bauliche Voraussetzung für soziale Wohnraumförderung erfüllen müssen. Dies gilt zunächst bis Ende 2024. Darüber hinaus können Baugenehmigungen davon abhängig gemacht werden, ob die Förderbedingungen sozialer Wohnraumförderung eingehalten sind. Es geht hierbei vor allem um Miet- und Belegungsbindung.
 
Mieterschutz bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen: Kommunen können in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt bis Ende 2025 die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen verbieten. Dies gilt für Gebäude mit mehr als fünf Wohneinheiten. Die Länder können allerdings abweichende Regelungen für Immobilien mit 3 bis 15 Wohnungen beschließen.
 
Wohnen im Außenbereich: die Genehmigungserteilung für die Umnutzung von landwirtschaftlich genutzten Gebäuden in Wohngebäude wird vereinfacht. Dies ist allerdings bis Ende 2022 befristet.

 
Was sollten Immobilieneigentümer und Käufer tun? 

„Ob und wann welche Gemeinden von den neuen Möglichkeiten Gebrauch machen werden, ist noch nicht bekannt. Wir empfehlen allen Immobilieneigentümern und Kaufinteressenten sich regelmäßig über die aktuellen Rahmenbedingungen in der jeweiligen Gemeinde zu informieren. Zudem sollten sie prüfen, welchen Einfluss dies auf den Wert und die Nutzung der Immobilie hat – insbesondere wenn in den kommenden Jahren eine Verkaufsabsicht besteht. Unsere deutschlandweit mehr als 60 Engel & Völkers Gewerbebüros helfen Ihnen gerne dabei”, sagt Dirk Beller, Head of Engel & Völkers Commercial Deutschland. (7.6.21)
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