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Erbe „einfach so“ auszahlen?


Häufig kommt es bei Erbangelegenheiten zu Auseinandersetzungen zwischen den Erben. Dabei ist es nicht selten der Fall, dass einer der Miterben gerne der Alleineigentümer des Erbobjekts sein möchte. Wenn sich am Ende alle darauf einigen können, ist dies natürlich vorteilhaft. Allerdings bedeutet das aber auch, dass er die anderen Mitglieder der Erbgemeinschaft auszahlen muss. Was dabei beachtet werden muss und ob das Auszahlen wirklich so einfach ist, erklärt Ihnen das Engel & Völkers Team Ingolstadt.


Der erste Schritt ist die Grundlage für alle weiteren Vorgänge: alle Miterben der Erbgemeinschaft müssen dem Anliegen zustimmen. Der aktuelle Marktwert bestimmt daraufhin die Auszahlungssumme des Anteils an der Erbimmobilie. Zu beachten ist allerdings, dass nicht jeder Miterbe einen Anspruch auf eine Auszahlung hat, weshalb er seinen Erbteil verkaufen müsste.


Vor der Auszahlung Informationen einholen

Der Marktwert der Erbimmobilie sollte zunächst professionell ermittelt werden, bevor sich die Erbmitglieder für eine Auszahlung entscheiden. Das Engel & Völkers Team bietet hierzu eine kostenlose und unverbindliche Marktpreiseinschätzung an. Unsere Immobilienberater präsentieren Ihnen mit ihrer langjährigen Erfahrung einen aussagekräftigen und verlässlichen Marktpreis, der Ihnen Hilfe bei der Entscheidung bieten wird.


Welche Auszahlungssummen können auf Sie zukommen?

Je nach Immobilienwert kann die auszuzahlende Summe variieren. Bei einer Marktlage mit hoher Nachfrage, geringem Angebot und somit höheren Immobilienpreisen kann der Wert der Erbimmobilie durchaus höher angesetzt werden als bei der gegenteiligen Marktlage. Sollten Sie keine finanziellen Rücklagen haben, um die Auszahlungssummen stemmen zu können, versuchen Sie Kontakt zu Finanzierungsberatern oder Banken aufzunehmen, um sich über ein Darlehen zu informieren. Wir von Engel & Völkers bieten auch hier spezielle Beratung mit unseren Kollegen von Engel & Völker Finance. Unsere Berater stehen Ihnen auch in solchen Fällen gerne zur Verfügung.


Auszahlung vertraglich festhalten

Konnte sich der Erbe, der Alleineigentümer der Erbimmobilie sein möchte, mit den anderen auf die Auszahlung der Erbanteile einigen, so werden alle Bedingungen und Details in einem Auseinandersetzungsvertrag festgeschrieben.


Wem bringt eine Auszahlung Vorteile?

Finanziell vorteilhaft kann eine Auszahlung für jemanden sein, der von sehr hohen Freibeträgen und anderen steuerlichen Begünstigungen profitiert. Erben, die geringere Freibeträge und mehr Erbschaftssteuern zahlen müssen, nützt der Verkaufserlös der Erbimmobilie finanziell mehr als die Auszahlung der Miterben.



Das Engel & Völkers Team aus Ingolstadt bietet Ihnen gerne Unterstützung bei Ihrer Entscheidung. Kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenlose und unverbindliche Marktpreiseinschätzung oder für sonstige Anliegen und Fragen rund um den Immobilienverkauf.

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Wissen Sie, was Ihre Immobilie aktuell wert ist? Ganz gleich, ob Sie sich zunächst nur über ihren derzeitigen Marktwert informieren möchten oder ob Sie Ihre Immobilie zu den bestmöglichen Bedingungen verkaufen wollen: Unsere erfahrenen Vermarktungsexperten stehen Ihnen gerne für eine kostenfreie und unverbindliche Wertermittlung zur Seite.

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