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Scheidungsimmobilie - beide Partner stehen im Grundbuch

Nach einer Trennung  ist es für beide Parteien häufig nicht leicht, eine Lösung für die gemeinsame Immobilie zu finden. Nicht nur die Trennung selbst stellt für die Partner eine emotionale Angelegenheit dar, sondern auch die mit der Immobilie verbundenen Gefühle erschweren die Situation. Als zusätzliche Schwierigkeit empfinden es manche Paare, wenn sie beide als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind. 

Wer bleibt in der Immobilie, wer zieht aus? Die meisten Eigentümer ziehen wohl ungern aus der eigenen Immobilie aus. Einerseits weil die Immobilie als Eigentum gilt, was im Allgemeinen nur ungern aufgegeben wird. Andererseits befürchten die Partner, die sich entschließen, aus der Immobilie auszuziehen, mögliche Einbußungen der Nutzungs- und Eigentümerrechte zu verlieren. Das Engel & Völkers Team aus Ingolstadt kann Sie hier schon einmal beruhigen: Diese Befürchtungen sind nicht notwendig, da die Rechte als Eigentümer weiterhin bestehen bleiben. 


Zuweisung zur alleinigen Nutzung

Herrscht am Ende keine Einigung darüber, wer von beiden auszieht, so können beide Parteien einzeln eine Zuweisung der Ehewohnung zur alleinigen Nutzung beim Familiengericht beantragen. Das Gericht versucht in der Regel, die Immobilie unter beiden aufzuteilen. Sollte dies nicht möglich sein, wird einem der Partner die Immobilie zur alleinigen Nutzung zugewiesen. Der andere ist dann verpflichtet, Haus oder Wohnung zu räumen und auszuziehen. 


Das Nutzungsrecht darf nicht behindert werden

Hat nun einer von beiden die gemeinsame Immobilie vom Gericht ganz oder teilweise überlassen bekommen, so darf ihn der andere Miteigentümer nicht in der Ausübung seines Nutzungsrechts einschränken, indem er beispielsweise das Wasser abstellt. Allerdings darf der Miteigentümer eine Vergütung von dem Partner verlangen, der die Immobilie weiterhin bewohnt. Das muss jedoch in einem angemessenen Rahmen stattfinden. Hat der Ex-Partner, der auszieht, beispielsweise nicht die finanziellen Mittel, um sich eine Mietwohnung zu leisten, so kann er eine angemessene Vergütung verlangen. 


Was wird aus dem immobilienkredit? 

In vielen Fällen ist der Kredit für den Immobilienkauf zum Zeitpunkt der Scheidung noch nicht abbezahlt. Im Normalfall sind meistens beide Ehepartner Kreditnehmer. In diesem Fall haften beide Partner für die Restschulden, unabhängig von der jeweiligen Einkommenssituation. Sollte einer der Partner die Restschuld allein tilgen, so kann er vom Ex-Partner als Gegenleistung eine Nutzungsentschädigung anfordern. 


Was wird aus der Immobilie? 

Um eine optimale Lösung für die gemeinsame Immobilie zu finden, und um die sowieso schon schwierige Situation nicht noch belastender zu machen, rät Ihnen das Engel & Völkers Team Ingolstadt, sich an einen Fachmann zu wenden. Die Immobilienberater des Ingolstädter Engel & Völkers Teams bringen auch eine langjährige Erfahrung mit und sind mit dem Umgang von Scheidungsimmobilien vertraut. 


Sollten Sie selbst in einem Scheidungsfall stecken und nicht weiter wissen, dann kommen Sie gerne auf uns zu. Das Engel & Völkers Team aus Ingolstadt unterstützt und berät Sie gerne bei allen Ihrer Anliegen.

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 0841 9936530 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an Ingolstadt@engelvoelkers.com

Wir freuen uns über Ihren Kontakt.


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