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Fotos mit dem Smartphone aufnehmen, eine kurze Beschreibung hinzufügen, schnell in die Online-Portale einstellen und schon ist die Immobilie verkauft? So leicht ist es leider nicht. Wenn Sie Ihre Immobilie zu einem marktgerechten Preis verkaufen möchten, müssen Sie allerdings mehr beachten, denn ein falscher Angebotspreis, fehlende Unterlagen oder schlechte Aufnahmen Ihrer Immobilie können ausschlaggebende Nachteile mit sich bringen.
Falscher Preis
Viele Immobilienverkäufer vertrauen tendenziell eher auf eine schnelle Online-Immobilienbewertung und verzichten dabei auf eine professionelle Bewertung vor Ort durch einen Experten. Oft schlagen sie auf den Preis noch ein paar tausend Euro obendrauf, um genügend Verhandlungsspielraum zu haben. Letzten Endes müssen einige leider feststellen, dass Interessenten für die eigene Immobilie ausbleiben und weniger Anfragen hereinkommen als gehofft. Auf dem derzeitigen Immobilienmarkt kann es durchaus vorkommen, dass Sie als Interessent lange nach etwas Passendem suchen. Durch die Präsenz auf den Marktportalen bilden sich die Interessenten bald ein Bild von den Angeboten und können, in der Regel, schnell einschätzen, welche davon seriös und welche weniger seriös sind. Bekannt ist auch, dass ein zu hoher Angebotspreis den Verkaufsprozess unnötig in die Länge zieht und die Immobilie am Ende oft für einen deutlich niedrigeren Preis verkauft wird.
Fehlende Unterlagen
Besonders essenziell ist es, darüber informiert zu sein, welche Unterlagen für einen Immobilienverkauf relevant und notwendig sind. Fehlt beispielsweise spätestens zur Besichtigung der Energieausweis, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Ebenso können falsche Wohnflächenberechnungen Geldstrafen nach sich ziehen. Grundlage dafür sind Änderungen bei der Wohnflächenberechnung, die mit der Wohnflächenverordnung (WoFlV) 2004 in Kraft getreten sind. Bei älteren Immobilien wurde meist auf Grundlage der 1983 außer Kraft getretenen DIN Norm 283 die Wohnfläche ermittelt. Diese ist allerdings nur dann korrekt, wenn die Berechnungsgrundlage bekannt ist und als Vertragsgrundlage dokumentiert wurde. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, empfehlen wir Ihnen einen professionellen Immobilienberater zu Rate zu ziehen.
Besichtigungstourist statt ernsthafter Interessent
Ein weiteres Problem kann das Erkennen von sogenannten „Besichtigungstouristen“ sein. Darunter versteht man Kaufinteressenten, die sich auf eine Anzeige melden, jedoch kein ernsthaftes Interesse an dem tatsächlichen Kauf einer Immobilie haben. Die offensichtliche Folge daraus sind Besichtigungstermine, die unnötig viel Zeit in Anspruch nehmen, jedoch ohne Erfolg bleiben. Um diese Scheininteressenten unter all den Anfragen herauszufiltern haben Immobilienberater oft gute Tools im Angebot und erleichtern dementsprechend die Vermarktung. Dabei bieten Immobilienbüros teilweise virtuelle 360-Grad-Besichtigungen und professionell ausgearbeitete Exposés, um die Vermarktung zu erleichtern. Die im Exposé enthaltenen Bilder werden in bester Qualität und professioneller Bearbeitung erstellt, um Ihre Immobilie von der schönsten Seite darzustellen.
Sie sind sich unsicher oder Ihnen fehlt die Zeit, um sich um die professionelle Vermarktung Ihrer Immobilie zu kümmern? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
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