Alternde Objekte wie auch ein verändertes Nutzerverhalten (Elektromobilität, Energieeinsparung) haben in der Vergangenheit oft zu Streit und Ärger – und teils auch Stillstand und Modernisierungsstau in Eigentümergemeinschaften geführt.
Das WEG-neu will mit diesen Problemen aufräumen und unter anderem mit einer Neuregelung und Erleichterung von Beschlussfassungen über bauliche Veränderungen helfen. Wir erachten die Reform als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung: Die Reform verbessert die Handlungsfähigkeit der WEG als Gemeinschaft spürbar. Eine Sperrhaltung einzelner Eigentümer wird deutlich eingeschränkt. Gleichwegs bietet sich dem jeweiligen Eigentümer die Möglichkeit, individuelle Maßnahmen wie E-Ladestationen oder altersgerechte Ausbauten zu verlangen, diese dann aber auch selbst zahlen zu müssen.
Andererseits entsteht mit der veränderten Beschlussregelung auch ein größeres Kostenrisiko für einzelne Eigentümer, denn je nach Beschlussmehrheit kann sie eine massive Kostenbelastung treffen. Stimmt beispielsweise die Mehrheit der doppelt qualifizierten Miteigentumsanteile (>2/3 von 50% der MEA) für eine Maßnahme, so ist diese durch alle Eigentümer – auch die Überstimmten – zu tragen. Bei nur einfacher Mehrheit erfolgt eine Kostentragung nur durch die Ja-Stimmen, was nahezu doppelt so hohe Kosten für den entsprechenden Eigentümer bedeuten könnte. Die individuelle Kostenhöhe wird daher schwerer absehbar. Bei doppelt qualifizierter Mehrheit werden zudem auch Eigentümer zur Kostentragung herangezogen, die sich früher gegen die Maßnahme sperren und sie ggf. verhindern konnten.
Damit, und auch mit teils unklaren Formulierungen um „unverhältnismäßige Baukosten“ und „Maßnahmen untergeordneter Bedeutung“ dürfte die Reform auch Unsicherheit erzeugen, die entweder über einen starken Verwalter oder die Rechtsprechung mit darauf aufbauenden Kommentaren wieder auszuräumen ist.
Unter Berücksichtigung der ohnehin schon gebremsten Investitionen durch Baukostensteigerungen und (regionale) Mietpreisbremsen, sowie mit Blick auf die gewünschte energetische Modernisierung des Gebäudebestandes bleibt zu hoffen, dass die Reform Bewegung in die Eigentümergemeinschaften bringt.