Alle zwei Jahre werden neue Bodenrichtwerte erhoben und im Internet veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte für 2020 für die Gebiete Erfurt, Weimar, Jena und Gera wurden von uns bereits seit einigen Monaten sehnsüchtig erwartet.
Der Bodenrichtwert ist ein wichtiger Anhaltspunkt bei der Wertermittlung von Grundstücken, Häusern, Wohnungen und Villen. Die gesetzliche Grundlage bildet der § 196 des Baugesetzbuchs.
Hierin wird der Bodenrichtwert als durchschnittlicher Lage-Wert für den Boden in einem bestimmten Gebiet beschrieben. Diese Gebiete, auch Richtwertzonen genannt, werden nicht willkürlich zusammengefasst, sondern müssen laut Gesetz in ihrer Art und im Maß ihrer Nutzung weitgehend übereinstimmen. Das mögliche Ausmaß dieser Zonen ist gesetzlich nicht fest definiert. Eine Richtwertzone kann beispielsweise aus einer einzelnen Straße oder einem Stadtteil bis hin zu ganzen Ortschaften bestehen.
Verschiedene Grundstücke, die sich in einer solchen Richtwertzone befinden, weisen also alle denselben Bodenrichtwert auf. Vereinfacht gesagt ist der Bodenrichtwert der durchschnittliche Wert eines Quadratmeters Boden, der herangezogen wird, um den individuellen Verkehrswert eines Grundstücks zu ermitteln.
Die Bodenrichtwerte werden in Deutschland seit 1960 durch einen Gutachterausschuss für Grundstückswerte in einem standardisierten Verfahren festgestellt. Dieses unabhängige Gremium besteht aus Immobiliensachverständigen und wurde mit dem Ziel gegründet, für mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt zu sorgen. Das Gesetz sieht vor, dass die Bodenrichtwerte mindestens zum Ende jedes zweiten Kalenderjahres ermittelt werden müssen. Die Gesetze einzelner Bundesländer können hiervon jedoch abweichen, sodass die Ermittlung auch häufiger stattfinden kann.
Als Grundlage, um den Bodenrichtwert innerhalb einer Richtwertzone zu bestimmen, dient die amtliche Kaufpreissammlung. Diese enthält reale Kaufpreise der Grundstücke und Immobilien des jeweiligen Gebiets. Aus diesen Preisen wird ein Durchschnittswert gebildet.
Für die Wertermittlung einer Immobilie sind allerdings nicht nur der Bodenrichtwert, sondern auch die individuellen Eigenschaften des Grundstücks ausschlaggebend. Sie können den Bodenrichtwert eines Objekts auf- oder abwerten.
Merkmale, die den Wert beeinflussen, sind:
• Grundstücksgröße
• Grundstücksform
• Lage und Anbindung an die vorliegende Infrastruktur
• Bodeneigenschaften
• Art der Bepflanzung
• Erschließungsgrad
• Möglichkeiten bei der Bebauung
• Art der baulichen Nutzung (Mehrfamilienhaus, Ackerland, Geschäftshaus etc.)
Für Immobilieneigentümer und Kaufinteressenten sind diese Faktoren und ihr Einfluss auf den letztlichen Verkehrswert oft schwer einzuschätzen. Deshalb empfiehlt es sich, einen erfahrenen Immobilienmakler hinzuzuziehen, der den Wert eines Grundstücks realistisch und fundiert zu ermitteln vermag.
Wir freuen uns daher umso mehr, dass wir in den kommenden Kaufpreisermittlungen für unsere Kunden nun die aktuellen Richtwerte als Grundlage anwenden können.
Auch hierbei gilt, des einen Leid ist des anderen Freud. So können sich die aktuellen Immobilien-Verkäufer über das zum Teil deutlich gestiegene Preisniveau freuen. Bei manch einem zukünftigen Immobilienbesitzer zeigt sich dafür allerdings, dass das eingeplante Budget für die Traumimmobilie evtl. nicht mehr reicht. Sowohl für die einen, als auch die anderen geben wir weiterhin unser Bestes. Profitieren auch Sie von unserer jahrzehntelangen Erfahrung, unseren exklusiven Immobilienangeboten und unserem umfassenden Service. Egal ob Sie eine unverbindliche Marktpreiseinschätzung wünschen, Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen möchten oder Unterstützung bei der Suche Ihrer Wunschimmobilie benötigen. Unsere kompetenten Immobilienexperten stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Ihr Team von Engel & Völkers in Jena