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Auf der Seite der NRW.Bank sind die genauen Förderbedingungen ersichtlich. In aller Kürze: Förderberechtigt sind lediglich natürliche Personen. Dadurch wird ausgeschlossen, dass auch Unternehmen die Förderung in Anspruch nehmen können. Auch wenn die Immobilie von mehreren privaten Personen gekauft wurde, kann ein Antrag gestellt werden. Es muss jedoch mindestens einer der Käufer die Immobilie als Hauptwohnsitz nutzen. Bei mehreren Käufern müssen alle Erwerber einen gemeinsamen Antrag stellen.
Das Programm gilt zudem nur für Kaufverträge, die in diesem Jahr notariell bekundet wurden. Auch wer nicht sofort die gekaufte Immobilie bewohnt, kann das Förderprogramm in Anspruch nehmen. Wird beispielsweise das zu beziehende Haus erst noch gebaut oder saniert, muss der Antragsteller erklären, dass er beabsichtigt, die Immobilie als Hauptwohnsitz zu nutzen. Innerhalb von drei Jahren muss dann eine Meldebescheinigung nachgereicht werden.
Anträge können Sie ab 30. August 2022 auf dem Internetauftritt der NRW.Bank stellen. die Antragstellung erfolgt rein auf digitaler Basis. Eine Unterlagenliste wird ihnen dort ebenfalls zur Verfügung gestellt.
Benjamin Zweig
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