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Experten warnen vor Legionellengefahr

Wird ein Wasserhahn lange nicht aufgedreht, bleibt das Wasser in der Leitung stehen. Das ist in Privathaushalten und Ferienwohnungen nicht anders als in Restaurants, Hotels oder Schwimmbädern.

Doch stehendes Wasser kann zum Gesundheitsrisiko werden, denn dort können sich gefährliche Bakterien bilden: Legionellen, die beim Menschen Krankheiten hervorrufen können – vor allem, wenn sie durch einen Sprühnebel, wie er etwa beim Duschen entsteht, eingeatmet werden.

Bakterien vermehren sich in stehendem Wasser

Nach der wochenlangen Schließung vieler Betriebe und Firmen während der Corona-Krise warnt das DIWA-Institut für Wasseranalytik vor der Gefahr eines möglichen Legionellen-Befalls und verweist auf ein epidemiologisches Bulletin des Robert-Koch-Instituts. Demnach könne es bei unsachgemäßer oder fehlender Wartung nach der Corona-Zwangspause zu verstärktem Wachstum der Bakterien in Trinkwasser-Installationen gekommen sein.

Über die Gesundheitsgefahr hinaus betont die DIWA: „Eine über längere Dauer nicht genutzte Trinkwasserinstallation ist eine nicht bestimmungsgemäß betriebene Trinkwasserinstallation.” Und das kann sogar hohe Bußgelder für den Eigentümer oder Pächter der Immobilie nach sich ziehen.

 Mannheim
- Trinkwasser-Ratgeber von Engel & Völkers Commercial

Wann eine Laboruntersuchung nötig ist

Was eine „längere Dauer” ist, geht aus einer Richtlinie des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI 6023 Blatt 3) hervor: Schon ab drei Tagen, die eine Trinkwasserinstallation nicht genutzt wurde, müssen mehrere Wasserhähne gleichzeitig geöffnet werden und das Wasser fünf Minuten lang fließen. Erst dann kann der reguläre Betrieb wieder aufgenommen werden.

Wenn eine Trinkwasserinstallation sogar vier Wochen bis sechs Monate komplett nicht genutzt wurde, müssen vor der Wiederinbetriebnahme mikrobiologische Kontrolluntersuchungen gemäß der Trinkwasserverordnung durchgeführt werden. In diesen Zeitraum fallen die meisten Corona-bedingten Schließungen von Restaurants, Schwimmbädern, Ferienwohnanlagen und ähnlichen Einrichtungen.

Welche weiteren Vorgaben laut der Trinkwasserverordnung eingehalten werden müssen und wie Trinkwasseranlagen ordnungsgemäß gewartet werden, erfahren Interessierte im Trinkwasser-Ratgeber, den Engel & Völkers Commercial gemeinsam mit dem DIWA-Institut erstellt hat.

 Mannheim
- DIWA-Institut für Wasseranalytik
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