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Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter und Makler

Heute zum 1. August 2018 sind die Vorschriften zur Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter und Makler in Kraft getreten. Ab sofort müssen Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter 20 Weiterbildungsstunden innerhalb von drei Jahren absolvieren. Statt des ursprünglich geplanten Sachkundenachweises gilt nun also eine Fortbildungspflicht. Dabei lässt die Verordnung zur „Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler“ offen, wie diese Pflichtstunden absolviert werden. Mögliche Formate sind Präsenzseminare, begleitetes Selbststudium oder auch betriebsinterne Maßnahmen.

Auch wir von Engel & Völkers Commercial legen Wert auf eine stetige Weiterbildung: Unsere unternehmenseigene Akademie bietet unseren Consultants nicht nur Tools zur Vereinfachung Ihrer täglichen Aktivitäten, sondern auch staatlich anerkannte Weiterbildungsangebote, praxisnahe Seminare und Workshops sowie verschiedenste  E-Learning-Formate bzw. Webinare zu den wichtigsten Vertriebsprozessen und anderen relevanten Themen, z. B. Akquisition, Persönlichkeitsentwicklung oder Controlling. Damit sind unsere Consultants von Anfang an bestens aufgestellt, um Ihnen perfekt zur Seite zu stehen!

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