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Wer eine neue Wohnung kauft, sollte auf eine Bauabnahme bestehen. Diese ist zwar sehr umfangreich, kann aber spätere Instandhaltungskosten mindern. Der Bauherren-Schutzbund klärt auf:
Berlin (dpa/tmn)
Jeder, der eine Wohnung vom Bauträger kauft, hat das Recht auf die Bauabnahme. Darauf macht der Bauherren-Schutzbund (BSB) aufmerksam. Käufer können dabei sowohl Mängel in ihrem Wohnraum als auch in gemeinschaftlichen Bereichen, zum Beispiel dem Treppenhaus, geltend machen.
Vertragliche Regelungen, wonach zwei Käufer der Eigentümerversammlung mit dem Verwalter für alle Erwerber das Gemeinschaftseigentum abnehmen, sind nach Darstellung der Experten unwirksam.
Da die Bauabnahme beim Wohnungskauf sehr umfangreich ist, sollten sich Käufer von einem unabhängigen Sachverständigen begleiten lassen. Andernfalls laufen sie nach einigen Jahren bei der Instandhaltung des gesamten Wohngebäudes Gefahr, für Mängel aufkommen zu müssen, die sie vor dem Einzug übersehen haben.
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