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Mobilität: Wohnungseigentümer müssen E-Auto-Ladestation beschließen

Stellplätze in Wohnungseigentümergemeinschaften sind fast immer Gemeinschaftseigentum. Die Installation einer E-Auto-Ladestation greift in das gesamte Eigentum ein und muss daher durch eine Abstimmung genehmigt werden.

Bonn (dpa/tmn)


Wer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) lebt und dort sein Elektroauto laden möchte, braucht die Zustimmung der Miteigentümer.
Stellplätze zählen fast immer zum Gemeinschaftseigentum. Auch wer ein Sondernutzungsrecht hat, darf nicht eigenmächtig aktiv werden, warnt der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum auf seiner Homepage.
Wird die neue Ladesäule oder Wandladestation an das Hausstromnetz angeschlossen oder werden Leitungen verlegt, greift die Installation in das gemeinsame Eigentum ein. Bevor Eigentümer selbst Hand anlegen, sollten sie deshalb entweder einen Beschluss der WEG abwarten, dass die Installation einer Ladestation auf dem eigenen Stellplatz geduldet wird. Oder sie streben einen Beschluss an, nach dem die WEG auf mehreren Stellplätzen Ladestationen einrichtet und die Kosten verteilt.
Letzteres empfiehlt der Verband vor allem, wenn zunächst die technischen Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Damit niemand das Auto auf Kosten aller auflädt, sollte es für die Ladestation einen eigenen Stromzähler geben.
Bislang haben Eigentümer keinen Anspruch darauf, dass die WEG die Installation duldet. Zudem ist unklar, wie viele Stimmen dafür notwendig sind, so der Verband. Eine doppelte qualifizierte Mehrheit solle es mindestens sein.

Alle weiteren Informationen finden Sie hier: https://www.wohnen-im-eigentum.de/verbraucher-infos/themen-z/elektroautos

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