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So beantragen Sie die Heizungsförderung

(Foto: © Gerd Altmann, Pixabay)

Wer Fördermittel für die Heizungssanierung beantragen wollte, wurde auf eine harte Geduldsprobe gestellt. Doch nun geht es zumindest für Einfamilienhauseigentümer weiter. Dabei sind einige Neuerungen und Vorgaben zu beachten.

Die neue Heizungsförderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW ist attraktiv. Die Basisförderung beträgt bei Einhaltung der Förderbedingungen 30 Prozent der notwendigen Aufwendungen, weitere Zuschüsse können hinzukommen. Das neue Heizungsgesetz ist seit 1. Januar 2024 in Kraft. Allerdings konnte die KfW aus technischen Gründen noch keine Anträge auf Zuschüsse oder Förderkredite entgegennehmen. Zudem gilt noch eine Übergangsregelung bis zum 31. August 2024.

Hier ein Fahrplan, wie Sie Fördergelder zu beantragen:

•  Angebote der beteiligten Handwerker einholen – von Heizungsbauern und ggf. von Handwerkern für notwendige Umbaumaßnahmen. Schließen Sie mit dem Handwerker einen Liefer- und Leistungsvertrag für eine neue förderfähige Heizung ab, ggf. unter dem Vorbehalt der Förderzusage.

•  Sie können den Heizungstausch bis zum 31. August 2024 aber auch sofort durchführen lassen, allerdings auf eigenes Risiko! Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

•  Lassen Sie sich vom Heizungsbauer oder einem Energieberater eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen und beantragen Sie den Zuschuss im Rahmen der Übergangsregelung bis spätestens 30. November 2024 im Kundenportal KfW-Zuschussportal nachträglich.

•  Oder Sie warten die Förderzusage ab und bauen erst danach. Eigentümer eines selbst genutzten Einfamilienhauses können ab dem 27.02.2024 einen Antrag bei der KfW stellen. Eigentümer von Zwei- und Mehrfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften können ab dem 03.05.2024 Anträge stellen, Vermieter von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen ab dem 06.08.2024.

•  Bei der Antragstellung müssen Sie sich mit Ihrem Personalausweis ausweisen und einen Grundbuchauszug vorlegen. Nach Abschluss der Arbeiten benötigen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) vom Heizungsbauer oder Energieberater. Sie müssen alle Kostenbelege einreichen. Nach Prüfung der Belege erhalten Sie den Zuschuss.

•  Zusätzlich zum Zuschuss steht ein zinsgünstiger Ergänzungskredit für den Heizungstausch zur Verfügung. Dieser kann nur in Verbindung mit einer Förderzusage der KfW für die Heizungsförderung in Anspruch genommen werden.

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