Engel & Völkers Lizenzpartner Minden > Blog > Tagesordnungspunkt hinzufügen: WEG-Mitglied darf Eigentümerversammlung mitgestalten

Tagesordnungspunkt hinzufügen: WEG-Mitglied darf Eigentümerversammlung mitgestalten


Steht eine Versammlung der Wohnungseigentümer-Gemeinschaft an, können alle Mitglieder Punkte auf der Tagesordnung hinzufügen. Doch wie geht das und welche Fristen sind zu berücksichtigen?

Bonn (dpa/tmn)

In einer Wohnungseigentümer-Gemeinschaft (WEG) darf jedes Mitglied wichtige Themen auf die Tagesordnung der Versammlungen setzen. Ansprechpartner dafür ist die Verwaltung, erklärt der Verband Wohnen im Eigentum in Bonn.

Wichtig hierbei: Der Antrag muss rechtzeitig eingehen, das heißt vor Beginn der Einladungsfrist, die laut Gesetz mindestens zwei Wochen bis zum Versammlungstermin beträgt.

Ratsam ist es, möglichst früh Kontakt mit der Verwaltung aufzunehmen. Der Antrag sollte schriftlich eingereicht werden. Wenn die Verwaltung den gewünschten Punkt nicht aufnehmen will, kann der Verwaltungsbeirat die Tagesordnung durch ein eigenes Schreiben an alle Eigentümer innerhalb der Ladungsfrist ergänzen.

Kontaktieren Sie uns jetzt
Engel & Völkers
Lizenzpartner Minden
  • Hufschmiede 9
    32423 Minden
    Deutschland
  • Fax: +49 571 889 119 29

Mo - Fr: 09:00 bis 18:00 Uhr

Wir kennen den Marktwert Ihrer Immobilie

Wissen Sie, was Ihre Immobilie aktuell wert ist? Ganz gleich, ob Sie sich zunächst nur über ihren derzeitigen Marktwert informieren möchten oder ob Sie Ihre Immobilie zu den bestmöglichen Bedingungen verkaufen wollen: Unsere erfahrenen Vermarktungsexperten stehen Ihnen gerne für eine kostenfreie und unverbindliche Wertermittlung zur Seite.

Folgen Sie uns auf Social Media