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Wenn Bauschäden die Finanzierung belasten

Puffer einplanen

Schäden am Traumhaus sind der Alptraum eines jeden Häuslebauers. Der Umzug kommt später, das Geld wird knapp. Ein finanzielles Polster und unabhängige Baubegleitung federn einiges ab.

Berlin (dpa/tmn)

Das eigene Haus ist für die meisten Menschen die größte Investition ihres Lebens. Pannen bei diesem Projekt rauben nicht nur den letzten Nerv, sondern kommen angehende Wohneigentümer auch teuer zu stehen.

Bauschäden verursachen im Schnitt rund 84.000 Euro Kosten, das sind rund 55.000 Euro mehr als vor gut zehn Jahren, wie aus dem im Auftrag des Bauherren-Schutzbunds (BSB) erstellten Bauschadenbericht hervorgeht. Bauherren und Käufer können vorbeugen.



Verzögerungen und anfallende Kosten

Zeitverzug und Ausgaben für die Schadensbeseitigung gehören nach Auskunft von BSB-Geschäftsführer Florian Becker zu den größten Belastungen des Baubudgets. Beides schlägt direkt auf die Finanzierung durch. «Verzögerter Umzug, weiterlaufende Miete, zahlen von Bereitstellungszinsen an die Bank, weil sich Abnahme und Schlussrechnung nach hinten schieben», listet Becker auf.

Hinzu kommt, dass künftige Eigentümer Schäden oft zunächst auf eigene Kosten beheben lassen wollen, um einen Stillstand zu vermeiden. Die zusätzlichen Ausgaben können sie sich im besten Fall zwar hinterher von der ursprünglichen Baufirma zurückholen. Aber das Geld, um einen anderen Handwerker zu beauftragen, muss man erst einmal haben.



Versicherungen decken nur einen Bruchteil der Kosten

Abgesehen davon müssten rechtliche Voraussetzungen beachtet werden. Auch das Honorar für einen Anwalt streckt der angehende Eigenheimbesitzer erst einmal vor. Rechtsschutzversicherungen greifen oft nicht. «Nahezu alle schließen Baustreitigkeiten aus oder decken einen extrem niedrigen Streitwert ab», erklärt Becker.

Schlecht für Bauherren: Das Beheben gerade solcher Schäden ist meistens richtig teuer. Holzbretter auf dem feuchten Dachboden zu ersetzen, schlägt schnell mit 20.000 Euro zu Buche.



Puffer einplanen, um manövrierfähig zu bleiben

Damit die Finanzierung trotzdem standhält, empfiehlt Stephan Scharfenorth vom Online-Portal Baufi24.de, von Anfang an einen Puffer für unvorhergesehene Ausgaben einzuplanen. In Verhandlungen mit dem Kreditgeber könnten außerdem Konditionen besprochen werden, die die Hausbank für eine eventuelle Nachfinanzierung aufrufen würde.

Der BSB konkretisiert Puffer in Zahlen: zwei bis drei Monate Zeit über den festgeklopften Fertigstellungstermin hinaus einkalkulieren und fürs Erste mindestens 5000 Euro in der Hinterhand haben, um im Fall des Falles ohne weitere Kreditspritze von der Bank handlungsfähig zu bleiben. Finanzieller Spielraum verbessert im Schadensfall die Verhandlungsposition gegenüber dem Bauunternehmen. Ansonsten müssten Häuslebauer womöglich Zugeständnisse machen, «die man ohne Druck nicht machen würde», meint BSB-Geschäftsführer Becker.



Baubegleitung von Anfang an

Zu den Tipps von Scharfenorth gehört außerdem, sich einen unabhängigen Baubetreuer an die Seite zu holen. Dieser vertritt die Interessen des Bauherrn gegenüber den ausführenden Firmen. Die Fachleute sollten bereits in der Planungsphase mit von der Partie sein, um Fehler vermeiden, erkennen und ausbügeln zu können, bevor diese sich zur großen Projektbelastung auswachsen.

Gerade bei Bauträger-Vorhaben sei frühzeitige Begleitung sinnvoll, meint Andrea Blömer, Bausachverständige aus Iserlohn in Nordrhein-Westfalen. «Die Ausführungsplanung wird selten vorgelegt», berichtet sie aus ihrer Erfahrung als Baubegleiterin für den Verband Privater Bauherren (VPB). Doch genau da kann der Teufel im Detail stecken, etwa bei Wand-, Tür- und Fensteranschlüssen.



Baustellenprotokoll als Beweis im Streitfall

Baubegleiter gucken sich auf Wunsch nicht nur Vertrag und Planung an, sondern gehen auch auf die Baustelle. Die Zahl der Kontrollbesuche wird mit dem Bauherren abgesprochen. Mängel werden protokolliert sowie Empfehlungen zur Fehlerbeseitigung gemacht und Fristen vorgeschlagen, bis wann die Korrekturen zu erledigen sind. Mit den Unterlagen in der Hand kann der Bauherr die ausführende Firma auffordern, Abhilfe zu schaffen. Im Streitfall diene das Protokoll als Beweis, «dass der Bauherr sich gemeldet hat», ergänzt Blömer.

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