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Die neue Trinkwasserverordnung


Menschen erkranken durch verunreinigtes Wasser – Vermieter müssen für sauberes Wasser sorgen. Wer darf Proben nehmen? Wie hoch sind die zulässigen Grenzwerte der neuen Trinkwasserverordnung? Was sind die Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen? Damit Sie Ihren Mietern auch weiter das Wasser reichen können, informieren wir Sie in unserem Ratgeber über die neue Trinkwasserverordnung vom 9. Januar 2018.

 

Wer darf Wasserproben entnehmen?


Proben dürfen nur durch Experten vorgenommen werden, die einen Stichprobenplan erstellen. So kann herausgefunden werden, wie hoch die Legionellenkonzentration ist.


Die Trinkwasserinstallation muss in technisch einwandfreiem Zustand sein – dies kann durch eine Garantieerklärung eines Installateurs bestätigt werden.


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Grenzwerte im Legionellentest


Ist die Legionellenkonzentration zu hoch, wird die Gesundheitsbehörde informiert.  Meldepflichtig sind auch Verfärbungen oder Gerüche im Trinkwasser.


„Kontaminiertes Wasser“ enthält mehr als 100 koloniebildenden Einheiten (KBE) pro 100 ml Wasser. 



Besteht Gefahr bei Überschreitung der Grenzwerte?


Wo Trinkwasser vernebelt und Wasserdampf eingeatmet wird, z.B. in Duschen oder Whirlpools, besteht die Gefahr einer Infektion mit stabförmigen Bakterien. Wird Wasser getrunken oder zum Händewaschen verwendet, besteht in der Regel keine Gefahr.

 Mosbach
- Ratgeber-Trinkwasser

Die Rechtsfolgen von Pflichtverletzungen

Ein Verstoß gegen die Trinkwasserverordnung gilt in der Regel als Ordnungswidrigkeit und führt zu einer Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro pro Verstoß. 

Besonders kostspielig wird es, wenn Mieter gesundheitliche Probleme durch verunreinigtes Trinkwasser haben. Stellt der Eigentümer seinen Mietern vorsätzlich oder fahrlässig kontaminiertes Wasser zur Verfügung, macht er sich strafbar. 


Straftaten können mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden. Der Mieter darf in so einem Fall die Miete mindern und Schadenersatz fordern.


Wenn der Eigentümer nicht zweifelsfrei nachweisen kann, dass er für die Verschmutzung nicht verantwortlich ist, kann der Mieter Schadenersatz wegen immaterieller Schäden verlangen.


Unser Kooperationspartner DIWA


Unser Kooperationspartner DIWA berät Sie gerne zum Thema Trinkwasserverordnung.  Die DIWA-Gruppe ist bundesweit für mehrere tausend Wohn- und Geschäftshäuser verantwortlich und unterstützt seit 2011 Eigentümer und Verwalter bei der rechtlichen Umsetzung der Trinkwasserverordnung. Dazu gehört unter anderem das komplette Management aller Dienstleistungen: 


  • Inspektion von Objekten
  • Organisation von Probenahme- und Analysedienstleistungen
  • Sofort- und Dekontaminationsmaßnahmen einschließlich Gefahren- und Risikoanalyse


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Checkliste für Immobilieneigentümer


  • Gibt es eine Prüfpflicht nach der Trinkwasserverordnung? 
  • Entsprechen die Trinkwasserinstallationen den Regeln der Technik? 
  • Werden die Untersuchungen fristgerecht durchgeführt? 
  • Werden die Ergebnisse allen Mietern mitgeteilt und dokumentiert? 
  • Wurden bei Untersuchungen Grenzwerte überschritten? 
  • Werden Untersuchungskosten auf Mieter umgelegt?



In unserem Ratgeber über die neue Trinkwasserverordnung erfahren Sie alles über Pflichten, Grenzwerte und die Kosten.

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