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Engel & Völkers Lizenzpartner Norderstedt > Blog > Änderung Geldwäschegesetz 2018

Änderung Geldwäschegesetz 2018

Das Geldwäschegesetz und die Auflage für Immobilienmakler, Ihre Kunden bei Abschluss des Maklervertrages zu „identifizieren“, hat uns drei Jahre lang geärgert. Insbesondere Hamburger Makler wurden verpflichtet, Personalausweise ALLER Interessenten zu kopieren. Liebe Kunden zwischen HH-Langenhorn und Kaltenkirchen, bei jeder Besichtigung mussten wir Sie um Ihre Ausweispapiere bitten.

Dass diese Regelung ein Webfehler im Gesetzestext war, ist dem Gesetzgeber jetzt aufgefallen. Ausweise werden künftig nur noch bei „ernsthaftem Interesse am Vertragsabschluss“ eingesehen – und das ist in der Regel der Auftrag zum Entwurf des Kaufvertrages.

 Hamburg
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