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Ärgernis Grunderwerbsteuer - warum sie abgeschafft werden sollte

Im Rahmen der sogenannten Föderalismus-Reform 2006 wurde die Grunderwerbsteuer zu einer reinen Ländersteuer, d. h. die Bundesländer bekamen das Aufkommen der Steuer und das Recht zugesprochen, die Steuersätze jeweils einseitig festzulegen. In der Folgezeit kam es bis 2017 zu insgesamt 27 Steuersatzerhöhungen, so dass diese von ursprünglich 3,5 v.H. auf teilweise 6,5 v.H. angestiegen sind. 

Seit langer Zeit befindet sich diese Steuer nun in der Diskussion bei der Bevölkerung und der Politik. Einen ausführlichen und lesenswerten Beitrag hat Prof. em. Dr. Dr. h. c. Hans-Hermann Francke in der Zeitschrift "Input" der Deutschen Immobilien Akademie (DIA) an der Universität Freiburg veröffentlicht. Auf den Seiten 4 bis 8 des Magazins geht er darauf ein, wie die Politik durch die Steuer an Glaubwürdigkeit verliert, warum das Baukindergeld ein reines Instrument zum "Wählerfang" darstellt und welche Reformvorschläge aus seiner Sicht zielführend sind. 

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