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Erlangen: Grundsteuer gesenkt
Die Stadt Erlangen hat die Grundsteuer gesenkt. Gültig wurde der Beschluss des Stadtrats am 1. Januar 2020. Die Grundsteuersenkung werde über eine Absenkung der sogenannten Hebesätze erreicht, teilte die Stadt mit. Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe soll der Hebesatz künftig bei 300 statt bisher 350 liegen (Grundsteuer A). Für alle übrigen Grundstücke beträgt der Hebesatz ab sofort 425 statt bisher 500 (Grundsteuer B).
„Diese Senkung kommt insbesondere auch den Mieterinnen und Mietern in Erlangen zu Gute, denn die Grundsteuer wird meist über die Nebenkosten umgelegt“, sagte Oberbürgermeister Florian Janik. „Wir nutzen die gute Einnahmesituation Erlangens, um die steigenden Mietpreise zumindest etwas abzufedern.“
Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine Steuer auf das Eigentum von Grundstücken. Besteuert wird dabei das sogenannte Grundvermögen, das Grund und Boden einschließlich Gebäuden nach Wert und bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben auch nach Ertrag berücksichtigt. Ermittelt werden die Werte jeweils vom Finanzamt. Mit dem Hebesatz entscheidet die jeweilige Kommune, wie hoch sie die Besteuerung auf diesen sogenannten Grundsteuermessbetrag ansetzt.
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