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Mietrechtsänderung 2018

Nürnberg, 21.09.2018 | Gesetzentwurf zur Mietrechtsänderung 2018 vom Bundeskabinett verabschiedet

Am 05.09.2018 wurde vom Bundeskabinett eine aktualisierte Fassung des Referentenentwurfes des neuen Mietrechtsänderungsgesetzes verabschiedet.  Hier ein kurzer Überblick zu den aus unserer Sicht wesentlichen Änderungen, die der Entwurf des „Mietrechtsanpassungsgesetz – MietAnpG“ vorsieht:

  • Der Vermieter soll verpflichtet werden, vor Abschluss eines neuen Mietvertrages unaufgefordert über die Vormiete zu informieren. Sinn soll es sein, für Mieter leichter erkennbar zu machen, ob der Vermieter sich auf §556e Abs. 1 BGB berufen kann, wonach eine Miete verlangt werden darf, die nach der Mietpreisbremse an sich unzulässig wäre, wenn die Vormiete bereits über dem zulässigen Bereich lag.
  • Dem Mieter soll es erleichtert werden, Verstöße gegen die Mietpreisbremse zu rügen.
  • Für eine Dauer von zunächst fünf Jahren soll die Modernisierungsumlage von bisher 11 Prozent auf 8 Prozent abgesenkt werden. Zudem soll es eine Kappungsgrenze von 3 Euro je Quadratmeter innerhalb von 6 Jahren geben.
  • Mieter sollen einen Schadenersatz zugesprochen bekommen, wenn sie vom Vermieter aus ihrer Wohnung „herausmodernisiert“ werden. Dies soll künftig als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Im Gesetzentwurf ist eine Vermutungsregelung vorgesehen. Es wird also dargelegt, wann ein „Herausmodernisieren“ zu vermuten ist.


In einer Mitteilung der Bundesregierung heißt es, das Gesetz solle spätestens ab 01.01.2019 gelten. Es bleibt abzuwarten, ob dieser Zeitpunkt eingehalten werden kann. Abzuwarten bleibt außerdem, ob diese Änderungen an der bereits stark in die Kritik geratene Mietpreisbremse nun den gewünschten Effekt erzielt. Branchenmitglieder positionieren sich kritisch.

Im heutigen Wohngipfel im Kanzleramt soll zusätzlich über eine Ausweitung des Betrachtungszeitraums für Mietspiegel von aktuell vier auf dann sechs Jahre beraten werden. Dies hätte eine Absenkung der Basismieten in den jeweiligen Mietspiegeln zur Auswirkung, wodurch sich die Politik offenbar moderatere Mieterhöhungen und dadurch eine Entlastung der Mieter erhoffen würde.

Die geplanten Änderungen können sich je nach individueller Situation und Lage einer Immobilie sowohl auf die künftigen Erträge als auch auf den Verkehrswert Ihrer Immobilie in Nürnberg oder der Metropolregion auswirken. Sollten Sie eine Beratung zu Ihrer persönlichen Fragestellung in diesem Zusammenhang wünschen, freut sich unsere Sachverständige (DIA) Sophie Mrasek über Ihre Kontaktaufnahme unter: Tel.: 0911 / 9564200 oder per Mail: Sophie.Mrasek@engelvoelkers.com

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