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Sanierungsgebiete in Nürnberg

​Die bauliche Struktur einer Stadt unterliegt einem stetigen Wandel. Wenn der städtebauliche Zustand eines Gebiets nicht mehr den aktuellen Standards genügt, kann die jeweilige Gemeinde eine förmliche Sanierungssatzung erlassen um städtebauliche Missstände zu beseitigen und die Wohn- und Arbeitsverhältnisse in einem räumlich festgesetzten Bereich zu verbessern. Die Stadt Nürnberg hat für das Stadtgebiet aktuell in folgenden Bereichen Stadterneuerungsgebiete ausgewiesen:

  • Nördliche Altstadt
  • Südliche Altstadt
  • Galgenhof / Steinbühl
  • Gleißhammer / St. Peter / Tullnau
  • St. Leonhardt / Schweinau
  • Weststadt
  • Kraftshof
  • Gibitzenhof / Steinbühl-West / Rabus
  • Langwasser


​In diesen Gebieten kann es Steuervorteile bei der Sanierung geben – welche Abschreibungen sind möglich?

Für die Modernisierung und Instandsetzung von Immobilien in Nürnberg, die in den aufgezählten Bereichen liegen, gibt es nach wie vor erhöhte Abschreibungsmöglichkeiten. Für Baumaßnahmen in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet können gemäß § 7h EstG erhöhte Abschreibungen wie folgt geltend gemacht werden: acht Jahre bis zu 9 % und vier Jahre bis zu 7 % (wohingegen der sonstige durchschnittliche Abschreibungswert 2 % beträgt). Bemessungsgrundlage hierfür sind die Herstellungskosten der begünstigten Baumaßnahme. Die erhöhten Abschreibungen können jedoch nur in Anspruch genommen werden, wenn die zuständige Behörde – in Nürnberg das Stadtplanungsamt - bescheinigt, dass die Voraussetzungen für das jeweilige Objekt erfüllt sind. Liegt diese Bescheinigung („Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß §§ 7 h, 10 f, 11 a Einkommenssteuergesetz EstG“) nicht vor, kann die erhöhte Abschreibung nicht in Anspruch genommen werden. Die steuerliche Begünstigung setzt im Regelfall voraus, dass vor Beginn der Maßnahme zwischen dem Eigentümer und der Stadt Nürnberg eine Modernisierungsvereinbarung geschlossen wurde. Bescheinigungsfähig sind Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen im Sinn des §177 BauGB zur Beseitigung von Missständen und zur Behebung von Mängeln sowie Maßnahmen, die der Erhaltung oder Erneuerung und funktionsgerechten Verwendung von Gebäuden dienen.

Sie sind Eigentümer einer Immobilie in Nürnberg und wünschen weitere Informationen zu den aktuellen Entwicklungen in diesen Gebieten oder sind noch auf der Suche nach dem passenden Objekt? Wir unterstützen Sie gerne in Bezug auf Ihre individuelle Fragestellung. Auf Anfrage erhalten Sie auch gerne unseren Ratgeber für Eigentümer zum Thema „Sanierungs- und Erhaltungsgebiete“.

Haftungsausschluss: Bei unseren Ausführungen handelt es sich um allgemeine Hinweise. Diese können eine umfassende steuerliche Beratung nicht ersetzen. Wir übernehmen keine Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere zu steuerlichen Fragen und haften nicht für den Eintritt bestimmter steuerlicher oder finanzieller Auswirkungen.

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