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Die rechtlichen Vorgaben zur Energieeinsparverordnung haben sich mit Inkraft-
treten der EnEV 2014 zum 01.05.2014 geändert: Als Verkäufer oder Vermieter einer Immobilie benötigen Sie spätestens bei Vertragsabschluss einen gültigen Energieausweis. Ein Grund mehr, hier auf die Kompetenz von Engel & Völkers zu vertrauen:
Als Dankeschön für die Erteilung Ihres Vermarktungsauftrages zum Verkauf Ihrer Immobilie bis zum 30. Juni 2014 übernehmen wir die Kosten der Ausstellung eines Energieausweises für Ihre Immobilie. So profitieren Sie gleich in doppelter Hinsicht von unserer Expertise!Gerne beraten wir Sie zu den Änderungen und unterstützen Sie bei der Ausstellung der benötigten Energieausweise.