Ihr Immobilienmakler Ortenau
Immobilien anzeigen
Engel & Völkers Lizenzpartner Ortenau > Blog > Vermietungs-Ratgeber - Teil 2

Vermietungs-Ratgeber - Teil 2

Dieses Mal geht es ebenfalls um ein für Vermieter sehr wichtiges Thema:

Mieterhöhungen nach Modernisierungen

Unser Teil 2 der Ausgabe "Vermietungs-Ratgeber für Eigentümer von Wohnimmobilien"


Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen- unter welchen Voraussetzungen sie zulässig ist.

Zulässig ist:

- Mieterhöhung auf ortsübliche Miete für Wohnungen im nicht modernisierten Zustand + Geltendmachung des Modernisierungszuschlags

- Erhöhung wegen Modernisierung. Soweit der Mietpreis noch unter der ortsüblichen Miete für vergleichbar modernisierte Wohnungen liegt, ist eine zusätzliche Erhöhung auf die ortsübliche Miete möglich

- Die sich ergebende Miete darf nicht höher sein als: Ausgangsmiete +20 % + Modernisierungszuschlag

Unzulässig ist:

- Geltendmachung der ortsüblichen Miete für den modernisierten Wohnraum plus zusätzlicher Modernisierungszuschlag


Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Vermietungs-Ratgeber. Diesen können Sie entweder telefonisch unter 0781-93 99 97 00 anfordern oder direkt bei uns im Shop abholen.

Kontaktieren Sie uns jetzt
Engel & Völkers
Lizenzpartner Ortenau
  • Kreuzkirchstraße 11
    77652 Offenburg
    Deutschland
  • Fax: +49 781 93 99 97 09

Wir kennen den Marktwert Ihrer Immobilie

Wissen Sie, was Ihre Immobilie aktuell wert ist? Ganz gleich, ob Sie sich zunächst nur über ihren derzeitigen Marktwert informieren möchten oder ob Sie Ihre Immobilie zu den bestmöglichen Bedingungen verkaufen wollen: Unsere erfahrenen Vermarktungsexperten stehen Ihnen gerne für eine kostenfreie und unverbindliche Wertermittlung zur Seite.

Folgen Sie uns auf Social Media