Diskret, schnell und mit langjähriger Marktkenntnis.
Dieses Mal geht es ebenfalls um ein für Vermieter sehr wichtiges Thema:
Mieterhöhungen nach Modernisierungen
Unser Teil 2 der Ausgabe "Vermietungs-Ratgeber für Eigentümer von Wohnimmobilien"
Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen- unter welchen Voraussetzungen sie zulässig ist.
Zulässig ist:
- Mieterhöhung auf ortsübliche Miete für Wohnungen im nicht modernisierten Zustand + Geltendmachung des Modernisierungszuschlags
- Erhöhung wegen Modernisierung. Soweit der Mietpreis noch unter der ortsüblichen Miete für vergleichbar modernisierte Wohnungen liegt, ist eine zusätzliche Erhöhung auf die ortsübliche Miete möglich
- Die sich ergebende Miete darf nicht höher sein als: Ausgangsmiete +20 % + Modernisierungszuschlag
Unzulässig ist:
- Geltendmachung der ortsüblichen Miete für den modernisierten Wohnraum plus zusätzlicher Modernisierungszuschlag
Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Vermietungs-Ratgeber. Diesen können Sie entweder telefonisch unter 0781-93 99 97 00 anfordern oder direkt bei uns im Shop abholen.