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Vermietungs-Ratgeber Teil 4

Thema heute: Wie wird die Staffelmiete definiert und umgesetzt?

Unser Teil 4 der Ausgabe "Vermietungs-Ratgeber für Eigentümer von Wohnimmobilien"


Wie die Staffelmiete definiert und umgesetzt wird - und was hier vertraglich fixiert werden muss:


Bei Staffelmieten handelt es sich um vertraglich vorweggenommene, gestaffelte Mieterhöhungen. Die Vereinbarung einer Staffelmiete muss stets schriftlich erfolgen.

Unabdingbar ist, dass die jeweiligen Erhöhungen im Mietvertrag betriebsmäßig ausgewiesen sind, das heißt,  es kann der Erhöhungsbetrag oder der erhöhte Betrag angegeben werden.


Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Vermietungs-Ratgeber. Diesen können Sie entweder telefonisch unter 0781-93 99 97 00 anfordern oder direkt bei uns im Shop abholen.

Achtung: unser Shop in Offenburg ist aktuell wegen Umbau geschlossen, wir sind ab dem 11. März wieder wie gewohnt für Sie da.

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